Wer Unternehmen entlasten will, muss ihnen weniger Bürokratie aufbürden. Deutschland leidet an einem Übermaß an Dokumentationspflichten, Berichtslasten und bürokratischer Doppelarbeit, die Tag für Tag Arbeitszeit verschlingt, ohne einen einzigen Euro Wertschöpfung zu generieren. Betriebe brauchen Luft zum Atmen durch echten Bürokratieabbau. Dass dies endlich in Teilen verstanden wird, zeigen die aktuellen Debatten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, wo Berichtspflichten auf Landesebene demnächst mit einem festen Ablaufdatum versehen werden sollen.

Die Wirtschaft begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, wenn es zunächst auch nur um landesseitige Entlastung geht. Der Bund kommt bei der angekündigten Entbürokratisierung bislang nur schleppend voran, obwohl der Druck in der Wirtschaft konstant steigt und viele Betriebe in immer prekärere Lagen geraten.

Jede Berichtspflicht bindet Zeit, Personal und Kapital. Wertschöpfung entsteht dabei jedoch nicht. Besonders hart trifft das aufgrund der dünneren Personaldecke und weniger Kapitalrücklagen kleine und mittlere Betriebe. Nach Angaben der NRW-Landesregierung wendet ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb monatlich rund 32 Stunden allein für bürokratische Aufgaben auf – von der Arbeitszeiterfassung bis hin zu diversen Dokumentationspflichten. Das ist nicht nur ein Randproblem, sondern ein handfester Produktivitätsverlust, der sich in der Gesamtwirtschaft aufsummiert.

Erfreulich ist, dass einzelne Länder inzwischen strukturelle Mechanismen einführen. NRW hat Anfang Mai ein Gesetzespaket beschlossen, dass ab Januar 2027 grundsätzlich alle landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten abschafft, sofern deren Fortbestand nicht ausdrücklich begründet wird. Damit geht eine Umkehr der Beweislast einher: Nicht der Abbau von Bürokratie muss argumentiert werden, sondern ihr Fortbestehen.

Baden-Württemberg verfolgt einen vergleichbaren Ansatz mit einem auf Entlastung ausgerichteten Regulierungsmodell. Auch Niedersachsen hat ein umfangreiches Abbaupaket auf den Weg gebracht. Das politisch Bedeutsame daran: Die Länder beweisen, dass solche Reformen keine Wunschvorstellungen sind, sondern sich praktisch vorbereiten und umsetzen lassen, wenn denn der politische Wille besteht.

Auf Bundesebene hat die Bundesregierung dem Bundestag im November 2025 einen Bericht zum Bürokratierückbau vorgelegt und verweist auf Entlastungswirkungen in Milliardenhöhe: Abbau einzelner Berichtspflichten, beschleunigte Verfahren, weitere Digitalisierung. Das ist ein richtiger Ansatz, aber es bleibt ein Bündel von Einzelmaßnahmen – kein Systemwechsel. Genau da liegt das politische Defizit: Der Bund verwaltet das Thema, anstatt es entschlossen zu führen. Was auf Landesebene bereits als echte Reform formuliert wird, steckt auf Bundesebene noch in der Logik des schrittweisen Nachbesserns fest. Für Unternehmen reicht das bei weitem nicht aus. Sie brauchen spürbare Entlastung im Alltag.

Auf europäischer Ebene geht der sogenannte EU-Omnibus das Thema an. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Sammelverfahren, mit dem mehrere EU-Rechtsakte gleichzeitig angepasst werden, um Berichterstattungspflichten, Schwellenwerte und Fristen zu vereinfachen. Besonders relevant ist dies im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, also bei CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie. Konkret verändert sich damit einiges: Weniger Unternehmen müssen überhaupt berichten. Fristen werden verschoben, der Umfang der Pflichtangaben reduziert. Der Omnibus zeigt, dass auch auf EU-Ebene nichts in Stein gemeißelt ist. Wenn Deutschland politisch Druck aufbaut – so wie es in anderen Politikfeldern bereits gelungen ist –, lässt sich europäisches Recht im Sinne wirtschaftlicher Vernunft gestalten.

Einmaliger Abbau allein reicht aber nicht aus. Wer sicherstellen will, dass neue Pflichten nicht zur erneuten Dauerlast werden, braucht strukturelle Sicherungen. Sunset-Clauses sind genau das: Sie legen fest, dass Berichtspflichten nach einer definierten Frist automatisch auslaufen – es sei denn, ihre Notwendigkeit wird erneut und belastbar nachgewiesen.

Das ist mehr als Symbolpolitik. Es würde verhindern, dass Ausnahmen zur Regel werden und einst temporäre Pflichten sich als dauerhafte Belastung verselbständigen. Die Kombination wäre ein starker Ansatz, wenn NRW und Baden-Württemberg den ersten Befreiungsschlag führen und Ablaufklauseln dafür sorgen, dass er nicht nach wenigen Jahren durch sich anhäufende neue Pflichten wieder unterlaufen wird. So kann ein nachhaltiger Entlastungsmechanismus entstehen.

Bündnis C appelliert an die Bundesregierung, mit den Ländern zusammenzuarbeiten und zügig vom Diskutieren ins Handeln zu kommen. Wer die Entlastung von Unternehmen weiter verschleppt, verliert Betriebe, Arbeitsplätze und Innovationskraft. Kleine und mittlere Unternehmen sind von jeher das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Wenn sie durch Insolvenzen zunehmend wegbrechen, ist das ein irreversibler Verlust.

Die deutsche Wirtschaft braucht konsequenten Bürokratieabbau, einen verbindlichen Prüf- und Sunset-Mechanismus für neue Pflichten und einen entschlosseneren deutschen Vorstoß auf EU-Ebene. Deutschland steht mit der größten Volkswirtschaft Europas in der Verantwortung, diesen Befreiungsschlag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes und Europas anzuführen.

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