Nachdem die amtierende Bundesregierung den Weg freigemacht hat für Neuwahlen, ist der vorläufig angekündigte Wahltermin der 23. Februar 2025. Vorausgesetzt, dass es bei diesem Wahltermin bleibt, ist der Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge der 20. Januar. Die genauen Termine werden erst festgelegt, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt hat und der Bundespräsident das Parlament auflöst.
Die verkürzten Fristen bringen für uns in Bündnis C wie für alle kleinen Parteien erhebliche Nachteile mit sich. Bei der Bundestagswahl gibt es nur Kreiswahlvorschläge und Landeslisten. Für letzere müssen jeweils bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zur Wahl beigebracht werden.
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Infos und welche Landesverbände Sie beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften und weiteren Wahlkampfaktivitäten unterstützen können.
Bitte helfen Sie den Verbänden beim Sammeln der jeweils 2000 Unterstützungsunterschriften! Mit Ihrer Hilfe wollen wir in diesen Bundesländern auf dem Wahlzettel stehen, um bei der Bundestagswahl präsent zu sein. Bereits eine zur Wahl zugelassene Landesliste verschafft Bündnis C bundesweite Präsenz im Wahl-o-mat, bei anderen Wahlprüfsteinen, in der Presse, in den Sozialen Medien.
Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften finden Sie unter den folgenden Links auf den Landesseiten der Verbände. Bitte schicken Sie das Formular an Freunde und Familie in den jeweiligen Bundesländern, unterschreiben Sie selbst und lassen Sie bitte möglichst umgehend das Wahlrecht von Ihrer Meldebehörde bestätigen. Es ist absehbar, dass viele Ämter aufgrund der Flut der Unterstützungsunterschriften in der kurzen Zeit überfordert sein werden.
Zum Formblatt Unterstützungsunterschrift Landesliste Hessen
Zum Formblatt Unterstützungsunterschrift Landesliste Sachsen
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg planen für den 6. bzw. 7. Dezember die Aufstellung seiner Landesliste. Die Formblätt werd hier zeitnah eingestellt.
Weitere Verbände sind in Planung.
Wir haben alle Bundestagsfraktionen angeschrieben, wegen des vorgezogenen Wahltermins eine Änderung von § 20 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 BWahlG auf den Weg zu bringen, die die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten für die Bundestagswahl 2025 deutlich reduziert.
Eine entsprechende Klage der Familienpartei und der ÖDP bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag jedoch für die Bundestagswahl 2021 eine Reduzierung der nötigen Unterschriften.