In den letzten Monaten wurden die Asylanträge vom Islam zum Christentum konvertierter Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer häufiger negativ entschieden. Insbesondere handelt es sich um Asylbewerber aus dem Iran und aus Afghanistan, die häufig schon in ihren Heimatländern Christen geworden sind, sich aufgrund massiver Verfolgung jedoch nicht taufen lassen konnten.
Mit haarsträubenden Begründungen unterstellt das BAMF Konvertiten, dass sie keine ernsthaften Christen seien, sondern sich nur aus opportunistischen Gründen haben taufen lassen, um einen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu erhalten. Dabei greift das BAMF massiv in kirchliche Belange ein und stellt Kriterien für die Anerkennung der Bewerber als Christen auf, die mit der Lehre der Kirchen wenig oder gar nichts gemein haben. Pfarramtliche Bescheinigungen, die die Ernsthaftigkeit der Konversion aufgrund der Erfahrungen mit dem Asylbewerber bezeugen, werden in vielen Fällen nicht beachtet oder den Pfarrern Falschaussagen und fahrlässige Sakramentszulassung unterstellt.
Protokolle der Anhörungen sind oft unvollständig oder falsch, weil die muslimischen Dolmetscher wie auch manche Anhörer den Ausführungen des Asylbewerbers zu seinem Glauben keine Bedeutung beimessen, sie nicht übersetzen bzw. protokollieren wollen oder Begriffe des christlichen Glaubens falsch übersetzen. Antragsteller berichten sogar, dass sie wegen ihres Bekenntnisses zum christlichen Glauben vom Anhörer und vom Dolmetscher verspottet wurden. Häufig wird die Rückübersetzung des Protokolls verwehrt, die ihnen zusteht. Asylentscheider, die den Antragsteller nicht selbst angehört haben, entscheiden jedoch nach Aktenlage anhand dieser Protokolle.
Die Ablehnungsbescheide bestehen aus immer wiederkehrenden, vorgefertigten Textbausteinen, die an der persönlichen Situation des Asylbewerbers vorbeigehen. Als logische Folge werden immer mehr Klagen gegen die Ablehnung von Asylanträgen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.
Unterzeichnen Sie bitte diese Petition an den Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herrn Dr. Frank-Jürgen Weise! Christliche Asylbewerber dürfen vom BAMF nicht länger diskriminiert werden! Wir fordern für sie die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz (Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention) bzw. Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 a Grundgesetz wegen persönlicher Verfolgung aufgrund ihres Glaubens.
Vielen Dank!
Bündnis C – Christen für Deutschland