Nach Europawahlgesetz § 14 (1) und (6) entscheidet der Bundeswahlausschuss am zweiundsiebzigsten Tag vor der Wahl über die Zulassung der Listen der Parteien zur Europawahl. Der nächste Termin am 29. März 2024 ist der Karfreitag. Zu der Sitzung sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge geladen. Zudem sind die Unterstützerunterschriften auf Papierformularen beizubringen und die Bescheinigung des Wahlrechts beschäftigt tausende Mitarbeiter in den Behörden.

Wir setzen uns für eine Änderung des Europawahlgesetzes ein, dass der Bundeswahlausschuss an einem Werktag tagt, und für ein digitales Verfahren für die Unterstützerunterschriften. Hier lesen Sie unser Schreiben an die Bundestagsfraktionen, entsprechende Gesetzesänderungen zu initiieren:

Sehr geehrte Vorsitzende der Fraktionen im Deutschen Bundestag,

Nach Europawahlgesetz § 14 (1) und (6) entscheidet der Bundeswahlausschuss am zweiundsiebzigsten Tag vor der Wahl über die Zulassung der Listen für einzelne Länder und der gemeinsamen Listen für alle Länder zur Europawahl. Der Termin am 29.03.2024 ist der Karfreitag. Zu der Sitzung sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge zu laden.

Wir bitten Sie, als Bundestagsfraktion eine Änderung des Europawahlgesetzes § 14 (1) und (6) auf den Weg zu bringen, dass der Bundeswahlausschuss spätestens am zweiundsiebzigsten Tag vor der Wahl tagt, damit die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Zulassung der Listen am Werktag davor erfolgen kann, wenn der 72. Tag auf einen Feiertag fällt. Der Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage in Deutschland. Die Vertrauenspersonen der Parteien sind gezwungen an einem Feiertag, an dem der Gottesdienst für Christen oberste Priorität hat, zu einem politischen Gremium zu reisen, das ohne Nachteile einen Tag früher einberufen werden kann. Als christliche Partei sehen wir es als unsere Pflicht an, auf diesen Konflikt hinzuweisen.

Des Weiteren bitten wir darum, eine Änderung zu Europawahlordnung § 32 (3) sowie Bundeswahlgesetz § 20 (3), 27 (1) und Bundeswahlordnung § 34 (4) 2. zu initiieren, dass die Unterschriften zur Unterstützung eines Wahlvorschlages in digitaler Form beigebracht werden können und insbesondere die Bescheinigung des Wahlrechts durch die Gemeindebehörden. Das aktuelle Verfahren ist völlig aus der Zeit gefallen und beschäftigt tausende Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Die Bescheinigungen werden oft nur mit Terminvereinbarungen oder erheblichen Bearbeitungsfristen ausgestellt, was die termingerechte Einreichung der Wahlvorschläge behindert. Es gehen auf dem Postweg Formulare verloren und der Aufwand für die Vorschlagsberechtigten zur Einholung der Bescheinigungen ist immens. Bitte machen Sie mit einer neuen gesetzlichen Regelung den Weg frei für ein digitales Verfahren, wo die Gemeindebehörden Portale für die Einreichung der Unterschriften mittels Identifizierung bereitstellen und diese direkt im Melderegister abgeglichen und bestätigt werden. Es handelt sich um ein einfach zu automatisierendes Verfahren, das alle Beteiligten von unnötigem Personal- und Kostenaufwand entlasten kann.

Wir bitten Sie, als Bundestagsfraktion eine entsprechende Änderung der genannten Paragrafen zu initiieren.

Hochachtungsvoll,

Der Bundesvorstand Bündnis C – Christen für Deutschland