Bundesinnenministerium und Justizministerium haben einen „Entwurf   eines   Gesetzes   zur   Neuregelung   der   Änderung   des   Geschlechtseintrags“ erstellen lassen. Danach soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wegen Intergeschlechtlichkeit zukünftig mit einer Selbsterklärung gegenüber dem Standesamt möglich sein. Für Kinder unter 14 Jahren müssen die Eltern die Erklärung abgeben oder ihr zustimmen. Lehnen sie die Änderung ab, entscheidet das Familiengericht über die Zustimmung.

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wegen Transgeschlechtlichkeit kann auf Wunsch der Person ein Gericht anordnen ohne Vorlage medizinischer Gutachten. Nach dem Transsexuellengesetz (TSG) ist die Änderung des Geschlechts bereits möglich bei Vorlage zweier ärztlicher Gutachten. Diese sollen laut dem neuen Gesetzentwurf für Volljährige abgeschafft und lediglich durch eine Beratungspflicht ersetzt werden. Für Minderjährige ab 14 Jahren muss das Gericht ein Gutachten einholen, das die Ernsthaftigkeit des Wunsches feststellt. Die Eltern müssen der Änderung zustimmen. Stimmen sie nicht zu, kann auch in diesem Fall das Familiengericht die Zustimmung ersetzen. 

Die Beratung wie auch die Erstellung der Gutachten für Minderjährige soll durch staatlich anerkannte Stellen erfolgen von Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung mit Inter- oder Transgeschlechtlichkeit ausreichend vertraut sind. Es handelt sich demnach nicht um medizinische oder psychologische Gutachten bzw. Beratung, sondern um eine subjektive Einschätzung aus der Perspektive der Transgender-Lobby.  

Mit dem Gesetzentwurf beugt sich der Gesetzgeber den Doktrin der Gender-Ideologie und koppelt das Geschlecht vollständig von den biologischen Merkmalen ab. Die subjektive Wahrnehmung der Person soll künftig sein Geschlecht definieren unabhängig von seinen körperlichen Merkmalen. Gefährlich ist dieses Vorgehen besonders gegenüber Jugendlichen. Nach dem seit 2020 geltenden „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlung“ sind für Minderjährige bereits Behandlungen verboten, die auf die Veränderung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind. Beides durchläuft in der Pubertät sensible Entwicklungsphasen und ist noch nicht festgelegt. Eine Änderung des Geschlechtseintrags inklusive operativer Anpassungen und Hormonbehandlungen manipulieren die natürliche Entwicklung der Adoleszenz und können bleibende körperliche und psychische Schäden hinterlassen. Die Ausschaltung des Einspruchs der Eltern durch die Familiengerichte enthebt diese ihrer gesetzlichen Vertretung für das Kind und ist nicht zu akzeptieren.

Der Gesetzentwurf verfolgt die weitere Veränderung und Destabilisierung der Geschlechteridentitäten. Bündnis C fordert Bundesinnenminister Seehofer und Justizministerin Lambrecht auf, die biologische Grundlage der Geschlechter in ihrem Gesetzentwurf zu würdigen und das christliche Menschenbild zu achten.

Bitte unterschreiben Sie hier die Petition von CitizenGo:

https://www.citizengo.org/de/fm/200705-kinderfalle-trans-gesetz-sofort-stoppen

Hier finden Sie den Gesetzentwurf https://demofueralle.de/wp-content/uploads/2021/02/Gesetz-zur-Neuregelung-der-Aenderung-des-Geschlechtseintrags.pdf