Im Juni wurde die Elternschaft durch eine Leihmutter des CDU-Abgeordneten Hendrik Streeck bekannt, nun die des Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn. Beide sind das Verbot von Leihmutterschaft in Deutschland durch den Bezug eines Kindes aus den USA umgangen. Streecks Fall wurde von der CDU-Bundestagsfraktion gedeckt. Spahn trat aufgrund von Druck aus der Fraktion als Vorsitzender zurück.  

Bündnis C – Christen für Deutschland fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzeslücken in Deutschland zu schließen und sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft einzusetzen.

Spitzenpolitiker sind Vorbilder

Die CDU-Bundestagsfraktion schloss sich offensichtlich nicht den Glückwünschen von Bundeskanzler Merz an Jens Spahn zu seiner Vaterschaft an, sondern verlangte seinen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender. Die Parallelen brachten erneut Streeck in die öffentliche Diskussion, die Regierungssprecher Stefan Kornelius abwies: Streeck habe keine Forderungen vertreten, die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen, er habe seine Vaterschaft nicht selbst öffentlich gemacht und es gelte, seine Privatsphäre zu respektieren.

Die Begründung wirft mehrfache Fragen auf: Hält sich ein Bundestagsabgeordneter schadlos, wenn er eine geltende Gesetzeslage und die politische Linie seiner Partei persönlich gar nicht erst vertritt? Ist es in Ordnung, geltendes Recht zu umgehen, solange er den Verstoß nicht öffentlich verbreitet? Entbindet die Privatsphäre Bürger unseres Landes von Gesetzen, die genau für diesen Bereich gelten?

Mit seiner Begründung hat sich Regierungssprecher Kornelius nicht nur um Kopf und Kragen geredet, sondern der Glaubwürdigkeit der CDU mehrfach geschadet. Was die CDU-Fraktion im Fall Streeck unter den Teppich zu kehren versuchte, kommt mit der erneuten Umgehung des Verbots von Leihmutterschaft durch ein Fraktionsmitglied als Bumerang zurück. Der unfreiwillige Rücktritt Spahns unterbricht als mehrfacher Weckruf die Ruhe der Sommerpause.  

Konsequenzen in der CDU ziehen

Als Bündnis C – Christen für Deutschland fordern wir

  1. Loyalität von politischen Mandatsträgern gegenüber Recht und Gesetz auch und gerade als Vorbilder in der persönlichen Lebensführung
  2. Eine öffentliche Stellungnahme der CDU-Fraktion zu beiden Fällen von Leihmutterschaft in ihrer Fraktion, zu deren Unvereinbarkeit mit geltendem Recht in Deutschland und mit ihrer eigenen Position dazu
  3. Persönliche Konsequenzen für beide Mandatsträger, um noch mehr Schaden von der CDU und ihrer Glaubwürdigkeit abzuwenden.

Wie kann es sein, dass Bundestagsabgeordnete keinerlei Konsequenzen für ihr Mandat zu fürchten haben, wenn sie offen in Deutschland geltendes Gesetz umgehen? Was für eine Vorbildwirkung wird damit vonseiten des Gesetzgebers den Bürgern präsentiert, die sich an die von ihnen gemachten Gesetze halten sollen? 

Mit der „Ehe für alle“ wurde die Tür geöffnet für die Idee, es müsse nun auch Kinder für alle geben – gegen alle natürlichen Gegebenheiten und daraus erwachsende Rechte und Pflichten. Wenn die CDU in ihrem Parteitagsbeschluss vom Februar dieses Jahres festgehalten hat, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch altruistische Leihmutterschaft mit dem Werteverständnis der CDU unvereinbar sind, so ist sie jetzt gefordert, diesem Anspruch zuerst in ihren eigenen Reihen und als Regierungspartei in Deutschland Geltung zu verschaffen.

Leihmutterschaft ist Menschenhandel

Wir betonen erneut:

Leihmutterschaft macht Frauen zu Sklaven und Kinder zur Ware. Es gibt kein Recht auf ein Kind, aber Kinder haben das Recht auf ihre leiblichen Eltern.

Aus christlicher und familienpolitischer Sicht ist das Kind kein Objekt der Wünsche Erwachsener, sondern ein eigenständiger Träger unveräußerlicher Rechte. Jedes Kind hat das grundlegende Recht, seine Herkunft zu kennen, eine Mutter zu haben und – soweit möglich – in einer stabilen familiären Gemeinschaft mit Mutter und Vater aufzuwachsen. Die Praxis der Leihmutterschaft wirft grundlegende ethische, gesellschaftliche und rechtliche Fragen auf. Insbesondere ist zu fragen, ob die bewusste Trennung eines Kindes von seiner leiblichen Mutter mit dem Kindeswohl vereinbar ist.

Zu den aktuell diskutierten Fällen von Leihmutterschaft fordern wir die zuständigen Behörden und Gerichte auf, den Sachverhalt umfassend und transparent zu prüfen, ob geltende Gesetze verletzt worden sind. Das Kindeswohl und die Rechte des Kindes müssen in jedem Verfahren uneingeschränkt Vorrang genießen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass Kindern der Zugang zu ihrer Herkunft und die Möglichkeit einer Beziehung zu ihrer Mutter gewährt werden.

Die Gesetzeslücken in Deutschland schließen

Wir fordern die CDU auf, aus den Fällen von Leihmutterschaft in ihrer eigenen Fraktion politische Konsequenzen zu ziehen und als amtierende Regierungspartei die Gesetzeslücken in Deutschland zu schließen. Wenn Bundeskanzler Merz behauptet, wir hätten dazu in Deutschland eine klare Rechtslage, ignoriert er, dass das geltende deutsche Recht den internationalen Markt für Leihmutterschaft belebt:

Das Verbot von Leihmutterschaft in Deutschland muss den Bezug von Kindern aus dem Ausland einschließen. Das aktuelle Strafrecht greift weder bei künstlicher Befruchtung im Ausland noch bei im Ausland geborenen Kindern. Das deutsche Verbot verlagert Leihmutterschaft damit ins Ausland, entzieht es der Kontrolle deutscher Behörden und öffnet damit Menschenhandel Tür und Tor. Deutsche Botschaften im Ausland geben sogar Anleitungen aus mit Dokumenten, um von einer Leihmutter geborene Kinder rechtmäßig nach Deutschland zu bringen.

Für Kinder von einer Leihmutter dürfen die Käufer in Deutschland nicht als rechtliche Eltern anerkannt werden, um das Recht des Kindes auf seine Mutter und umgekehrt zu schützen. Außerdem ist das geltende Verbot der Vermittlung durchzusetzen und öffentliche Werbung für Leihmutterschaft unter Strafe zu stellen, die in Deutschland regelmäßig auf sogenannten Kinderwunschmessen stattfinden.

Die Vereinten Nationen und der Vatikan fordern ein internationales Verbot von Leihmutterschaft als Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte von Müttern und Kindern. In der EU wurde Leihmutterschaft in die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgenommen. Das EU-Parlament fordert mit einer im November 2025 verabschiedeten Resolution von der Kommission Maßnahmen zur Beendigung von Leihmutterschaft. Deutschland sollte nicht nur seine eigene halbherzige Gesetzeslage schärfen, sondern in und mit der EU auf ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft hinarbeiten.

image sources