In der Corona-Krise hat die einseitige Berichterstattung der Leitmedien erheblich zugenommen. Politisch nicht gewollte Fakten und Meinungen werden stigmatisiert und aus dem gesellschaftlichen Diskus ausgegrenzt. Bündnis C fordert saubere Recherche und volle Informationsfreiheit, Achtung der Grundrechte auf freie Meinungsbildung und –äußerung, Pressefreiheit, Freiheit der Lehre und keine Zensur der Sozialen Medien.
Nicht erst seit der Corona-Krise ist die oft einseitige Berichterstattung der Leitmedien und eine zunehmende Diskrepanz zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung zu beklagen. Von Journalisten wird saubere Recherche und Objektivität gefordert, die unter ökonomischem und Zeitdruck schwer zu leisten sind. Einfache Antworten für komplexe Sachlagen resultieren jedoch in einseitigen Darstellungen. Die mehrheitlich linkslastige politische Ausrichtung von Journalisten prägt von der 68er Bewegung her die Medien. Laut einer Umfrage unter ARD-Volontären würden 80% von ihnen Grün oder Links wählen. „Faktenfinder“-Chef Gensing der ARD plädiert offen für Haltungsjournalismus und lehnt neutrale Information ab. Die öffentlich-rechtlichen Sender stellen häufig Kommentare vor Fakten und es werden tendenziöse Bilder mit der gewünschten Botschaft erzeugt. Mit der Manipulation objektiver Berichterstattung gibt die Presse ihre Unabhängigkeit auf und der Bürger wird belehrt statt informiert.
Hinzu kommt die Zensur der Sozialen Medien mittels des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Dem Löschauftrag des Staates für Hassrede fallen immer öfter oppositionelle politische Meinungen zum Opfer. Sperren, Anklagen und Shitstorms lösen die Debatte ab. Youtube löscht Videos hochkarätiger Wissenschaftler als Corona-Fake News, wenn sie der WHO widersprechen. Bundesminister Spahn kooperiert seit einigen Monaten mit Google, damit die Suchmaschine das Gesundheitsportal der Bundesregierung privilegiert. Mit diesem Eingriff in den freien Pressemarkt setzt das BMG die Mechanismen der Informationsfreiheit und der freien Meinungsbildung außer Kraft. Der Medienstaatsvertrag sieht vor, dass zur Sicherung der Meinungsvielfalt freie Presseangebote nicht diskriminiert werden dürfen.
Artikel 5 Grundgesetz sagt: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Recht auf freie Meinungsbildung und –äußerung, Pressefreiheit und Freiheit der Lehre sind Voraussetzung für eine Demokratie, wo Debatten und das beste Argument den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs fruchtbar machen sollen. Die Aushöhlung dieser Grundrechte entmündigt die Bürger, nimmt ihnen ihre Würde und Souveränität. Der Staat hat keine Gesinnungen zu verfolgen, sondern Straftaten. Hass kann man nicht mit Ausgrenzen, Moralisieren und Löschen bekämpfen, sondern in Beziehungen zu Andersdenkenden überwinden. Diese Beziehungen werden durch die tendenziöse Unterdrückung von Wissen und Weltsichten polarisiert und es wird Feindschaft gesät zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Das vermeintliche Recht des Stärkeren oder Mächtigeren führt aus der Demokratie in die Diktatur.
Bündnis C fordert die Wiederherstellung vollumfänglicher Informationsfreiheit, die Unterscheidung von Fakten und Meinung besonders in den öffentlich-rechtlichen Medien und keine Regulierung der Sozialen Netzwerke.
Eine ausführliche Recherche zur Berichterstattung in der Corona-Krise finden Sie in unserem EINDRUCK-Magazin ab Seite 38