Die Bundesregierung plant, Ehegattensplitting und Mitversicherung von Ehepartnern abzuschaffen. Dahinter steht ein Gesellschaftsmodell autonomer Individuen, das grundlegende Ordnungsprinzipien einer solidarischen Gesellschaft verlässt, Familien schwächt und ausbeutet. Bündnis C – Christen für Deutschland mahnt, dass es ohne Familien weder Staat noch Gesellschaft gibt. Der Staat ist für die Familie da und laut Grundgesetz verpflichtet, Familien zu schützen und zu stärken.

Wirtschaftsgemeinschaft unter dem Schutz des Grundgesetzes

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft (Artikel 6 Grundgesetz). Allein die verfassungsrechtliche Begründung sollte ausreichen, Ehegattensplitting und die beitragsfreie Krankenversicherung von Ehepartnern ohne Einkommen zu stützen.

Das Ehegattensplitting trägt der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft Rechnung, indem es nicht die Individuen, sondern die wirtschaftliche Einheit der Familie besteuert. Das Bundesverfassungsgericht hat die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren inklusive Splitting wiederholt als sachgerechte Besteuerung bestätigt. Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung denn auch als direkten Angriff auf die verfassungsgemäße Besteuerung von Ehepaaren mittels einer massiven Steuererhöhung um mehrere tausend Euro im Jahr für Familien mit ungleicher Einkommensverteilung.

Ebenso ist die beitragsfreie Mitversicherung eines Ehepartners ohne eigenes Einkommen ein zentrales Element des solidarischen Systems unserer Gesellschaft. Eine Beitragspflicht für bisher mitversicherte Ehepartner würde grundlegende ordnungspolitische Prinzipien wie Subsidiarität, Solidarität und soziale Gerechtigkeit aushebeln. Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein bewährtes Solidarinstrument des Gesundheitswesens. Sie stärkt die gesellschaftliche Stabilität und bindet Familien in die gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft für Gesundheit und Pflege ein.

Ehe und Familie gehen dem Staat voraus

In unserem vom christlichen Menschenbild begründeten Gesellschaftsmodell wird der Mensch als Beziehungswesen verstanden, auf Gott und seine Mitmenschen hin geschaffen, angewiesen auf Ergänzung und in Verantwortung für seine Nächsten gestellt. Wir sind weder autonome Individuen wie im Liberalismus noch Objekte in einem staatlichen Machtsystem wie im Sozialismus.

In diesem Verständnis des Menschen handelt es sich bei der Ehe nicht um zwei Einzelpersonen, sondern um eine auch wirtschaftliche Gemeinschaft, bei der die Partner staatliche Vergünstigungen erhalten, weil sie für die Gesellschaft unentbehrliche Pflichten übernehmen, damit gesellschaftliche Strukturen stabilisieren und die sozialen Sicherungssysteme entlasten.

Die Familie ist als häusliche Gemeinschaft älter ist als jegliches andere Gemeinwesen und hat unabhängig vom Staat ihre innewohnende Rechte und Pflichten. Ebenso bestehen das persönliche Besitzrecht und das Eigentum von Familien als Naturrecht lange vor dem Staat und dürfen nicht von diesem vereinnahmt werden. Die Familie hat Vorrang vor Staat und Gesellschaft, weil es beides ohne sie und ohne Kinder nicht gäbe, die deren Fortbestand sichern. Deshalb ist der Staat politisch für die Familie da, und nicht umgekehrt die Familie zur Ausbeutung durch den Staat und die Wirtschaft. Familie muss als die Keimzelle jeder Gesellschaft gepflegt werden, statt als Pool von Humankapital oder Arbeitskraft verzweckt zu werden.

Demografie wenden statt kurzsichtiger Wirtschaftszwecke

Die Zielrichtung der beabsichtigten Reformen ist klar: Mütter sollen möglichst Vollzeit arbeiten, um Wirtschaftswachstum zu generieren, Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Das ideologische Primat falsch verstandener Gleichstellung will außerdem Vollzeitmütter abschaffen, bestraft damit Familienarbeit, Kindererziehung, die Pflege Angehöriger und ehrenamtliche Arbeit – und destabilisiert damit weiter Familien und überlastete Sozialsysteme.

Die SPD betreibt schon immer die marxistische Maxime, Familienarbeit dem Staat zu überantworten. Wo Ehepartner das nicht wollen, sollen sie wenigstens gezwungen werden, diese gendergleich aufzuteilen – was den Staat absolut nichts angeht. Unter CDU-Politik war die Maxime, dass ein Verdiener ausreichenden Lohn für den Lebensunterhalt seiner Familie erwirtschaftet. Wenn jetzt Mütter wenigstens außer Haus arbeiten sollen, wenn das jüngste Kind sechs Jahre alt ist, klingt das nur scheinbar konservativ. Tatsächlich ist es ein unzulässiger Übergriff auf die Wahlfreiheit der Ehepartner und bestraft vor allem Mehrkindfamilien, die deutlich mehr Investition an Arbeit und Zeit brauchen.

Unter diesen Gesichtspunkten sind die beabsichtigten Reformen ein weiterer Sargnagel auf die Geburtenrate, für die mit umfassenden familienpolitischen Unterstützungsmaßnahmen eine drastische Erhöhung angestrebt werden müsste, weil sie der einzige Ausweg aus der demografischen Krise der Industrienationen ist. Unsere Wirtschaft werden nicht Mütter ankurbeln, die notgedrungen einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen, sondern eine leistungsfähige junge Generation, die in gesunden Familien herangezogen wird, von Eltern, die in Freiheit und gegenseitiger Verantwortung füreinander und für ihre Kinder da sind – und nicht für den Staat. Bündnis C – Christen für Deutschland strebt die Unterstützung von Eltern mit einem Erziehungsgehalt an, damit Familien ihrer unveräußerlichen Sozialverantwortung nachkommen können und der Sozialstaat subsidiär entlastet und konsolidiert wird.

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Bild von Irina Semibratova auf Pixabay