Am 16. Juli 2024 verbot das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser die Compact-Magazin GmbH, die Conspect Film GmbH, alle zugehörigen Kennzeichen und Symbole, also das Compact-Logo und das als Abkürzung benutzte C. Das eigentliche Verbot wurde durch Verbotsverfügung bereits am 5. Juni 2024 erlassen. Es gab bis dato keine Anzeigen gegen das Magazin oder verbundene Medien, keine Gerichtsurteile und keine Verbote einzelner Artikel oder Ausgaben.
Zu Recht löste das die Frage aus, wie es um die Pressefreiheit bestellt ist. Wer sich von einer Zeitung oder anderem Medium beleidigt fühlt, kann Anzeige erstatten, bekommt gegebenenfalls Recht und eine Entschuldigung oder Gegendarstellung. Er wird aber niemals das gesamte Medium verbieten können. Wer Falschmeldungen und Lügen entdeckt, kann klagen, bekommt gegebenenfalls Recht und eine Gegendarstellung. Aber niemals wird das gesamte Medium verboten. Das gehört auch zu einem Rechtsstaat, dass man sich gegen Verleumdung, Beleidigung und Falschaussagen in den Medien wehren kann.
Hier wurde jedoch nicht ein einzelner Artikel, eine Ausgabe bemängelt, nicht vor einem ordentlichen Gericht verhandelt, sondern von der Bundesinnenministerin eine Mediengruppe insgesamt verboten. Selbst Sympathisanten des Magazins, die das Logo von Compact auf der Kleidung trugen, wurden angezeigt. Geht es darum, Vertreter eines bestimmten Meinungsspektrums zu zerstören und deren Leser, Zuschauer oder Gleichgesinnte einzuschüchtern? Erst kürzlich wurden per Gesetz Lebensschützer und Lebensrechtler mit einem partiellen Demonstrationsverbot belegt und damit eine bestimmte Meinungsäußerung verboten. Mit dem Compactmagazin geht es weiter.
Selbst alttestamentliche Propheten durften ihre Könige auf Ungerechtigkeiten hinweisen. Gott hat uns einen freien Willen und einen wachen Geist gegeben. „Eine Meinung zu haben, diese auch zu äußern und die Freiheit, dabei auch die Regierung kritisieren zu dürfen, sind Rechte, die erhalten bleiben müssen.“ So konnte man es am 17. Juni 2023 an unserem Infostand in Hof lesen.
Bündnis C vertritt in keiner Weise die Inhalte des Magazins, insbesondere nicht dessen antisemitische Agenda. Aber hier geht es um die Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und darum, was aus kritischen Medien wird. Die rechtlichen Grundlagen des Verbots sind zweifelhaft, denn das Presserecht sieht ein Verbot von Medien nicht vor und die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt bei den Ländern. Es wurde vom Bund eine Zeitung verboten, was in der Bundesrepublik Deutschland noch nie vorkam, und das Vermögen einer strafrechtlich unbescholtenen GmbH enteignet. Damit wurde die Gewaltenteilung ausgehebelt. Und obwohl Hausdurchsuchungen vorher streng geheim zu halten sind, standen mit dem Großaufgebot der Polizei Pressefotografen bereit, die ihre Fotos veröffentlichten, ohne dass der Chefredakteur eine Chance auf Rechtsschutz oder Geltendmachung der Privatsphäre hatte.
Es muss daran erinnert werden, dass die grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, die das Bundesinnenministerium zu schützen hat. Das Verbot von Compact ist offenbar die Ausführung der Ankündigung Faesers zusammen mit Verfassungsschutzpräsident Haldenwang am 13.02.2024, auch Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu kriminalisieren. Auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Verbot Bestand hat, werden nun Gerichte entscheiden müssen.
Jörg Werner, LV Bayern