Am Karfreitag hat der Bundeswahlausschuss unsere Zulassung zur Europawahl positiv entschieden. Verena Thümmel, Beisitzerin im Bundesvorstand von Bündnis C, hat als Vertrauensperson für unsere gemeinsame Liste für alle Länder zusammen mit der Bundesvorsitzenden Karin Heepen an der Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin teilgenommen. Wir danken allen Unterstützern nochmals für ihre Unterschriften für unseren Wahlvorschlag. Damit wird Bündnis C mit allen 13 Kandidaten bei der Europawahl bundesweit wählbar sein und – neben CDU/CSU – die einzige christliche Partei auf dem Wahlzettel.

Insgesamt wurden von 40 Parteien Bundeslisten für die Europawahl bei der Bundeswahlleiterin eingereicht sowie Landeslisten von drei Parteien. Davon haben 35 Parteien die wahlrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und sind hier https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2024/14_24_zulassung-1bwa.html einsehbar.

Mehrere Vertrauenspersonen der anwesenden Parteien bemängelten wie wir die Sitzung des Bundeswahlausschusses am Karfreitag. Ebenso wurde mehrfach ein digitales Verfahren für die Unterstützerunterschriften gefordert und beklagt, dass nachweislich eingereichte Formulare bei den Meldebehörden verschwinden, nicht bearbeitet oder von den Ämtern falsche Auskünfte erteilt wurden zu den Listen und dem Verfahren. Die Bundeswahlleiterin führte aus, dass in einem Ausmaß wie nie vorher ungültige Unterstützerunterschriften mit gefälschten Namen und Unterschriften festgestellt wurden. Insgesamt zeigen diese Symptome die Dysfunktionalität des Systems und den Reformbedarf des Verfahrens.

Wir danken dem Büro der Bundeswahlleiterin für die freundliche und kooperative Behandlung der Wahlvorschläge und dem Bundeswahlausschuss für die fairen Entscheidungen zur Zulassung der Parteien. Ausnehmen muss man davon leider Beisitzerin Katina Schubert (DIE LINKE), die sich bei der Zulassung von zwei Parteien der Stimme enthielt, obwohl alle wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Der Bundeswahlausschuss hat über die formalrechtlichen Bedingungen zu entscheiden ohne Ansehen der Ausrichtung der Parteien. Darauf wies die Bundeswahlleiterin mehrfach hin im Verlauf der Sitzung, auch angesichts von Meinungsäußerungen einiger Vertrauenspersonen zu anderen Parteien.