Mit dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld am 21. Juli 2015 wird eine Familienleistung gekippt, die in sehr bescheidener Weise Wahlfreiheit für Eltern schaffen wollte, der Erziehung ihres Kindes in den ersten drei Lebensjahren den Vorrang vor einer Erwerbstätigkeit einzuräumen. Von einem finanziellen Ausgleich kann bei 150 € monatlich keine Rede sein. Eher erschien das Betreuungsgeld wie ein symbolischer Kraftakt der CSU, damit die familiäre Erziehungsleistung nicht immer weiter diskreditiert und schließlich ganz ausgeschaltet wird. Das ist zu würdigen, konnte aber den politisch gewollten Trend nicht aufhalten, wie uns jetzt vor Augen geführt wurde.
Für uns als Bündnis C heißt das jedoch genau jetzt nicht aufgeben, sondern aus der Defensive der Verteidigung der Familienmütter und -väter und ihrer Kinder in die Offensive einer wirklichen Familienleistung zu gehen. In unseren Grundsätzen und Eckpunkten zum Grundsatzprogramm finden Sie als Herzstück der Sozialpolitik von Bündnis C das bedingte Grund- und Erziehungsgehalt.
Worum handelt es sich dabei?
Mit dem bedingten Grund- und Erziehungsgehalt soll die soziale Verantwortung weitgehend wieder vom Staat auf die Bürger und die Familien zurückübertragen werden. In unseren Grundsätzen (Pkt. 2.4.3.) heißt es dazu:
Die Sozialpolitik von Bündnis C sieht hier die Familien und nicht eine anonyme „Gesellschaft“ als das Zentrum des sozialen Gefüges. Vor allem die Familie ist für ihre natürlichen Aufgaben finanziell und gesellschaftlich stark zu machen. Weiterhin ist die Eigenverantwortung des Einzelnen für sein eigenes Leben und für seine Angehörigen deutlich zu betonen und ins Bewusstsein zu rufen. Diese Eigenverantwortung ist mit einer einfach strukturierten, transparenten Grundabsicherung für die Wechselfälle des Lebens zu kombinieren […]. Sozialistische Bestrebungen, welche die natürlichen Aufgaben der Familie oder der zwischenmenschlichen Gemeinschaft und ihrer privatgesellschaftlichen Organe immer mehr durch den Staat und „die Gesellschaft“ ersetzen wollen, lehnt Bündnis C entschieden ab.
Eine besondere Form der sozialen Grundsicherung ist das Erziehungsgehalt. Ein Elternteil und jedes Kind erhalten es bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedes Kindes. Es ist so zu bemessen, dass es die vollzeitliche Erziehung der Kinder im Schulalter durch ein Elternteil ermöglicht und darüber hinaus damit alle weiteren Leistungen wie z. B. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen von der Familie finanziert werden können. Damit können Eltern frei wählen, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder eine Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen.
Mit dem Erziehungsgehalt schaffen wir einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Erziehungsleistung von Eltern und Familien. Die einseitige Finanzierung von Betreuungseinrichtungen durch den Staat entfällt entsprechend. Zum Vergleich: Ein Krippenplatz kostet monatlich ca. 1200 €, obwohl eine Erzieherin meist mehr als 5 Kinder betreut. Erzieher streiken bundesweit für eine bessere Bezahlung, d. h. die Kosten werden weiter steigen. Erziehende Mütter und Väter arbeiten rund um die Uhr und streiken nicht.
Das bedingte Grund- und Erziehungsgehalt wird rein steuerfinanziert. Im Gegenzug entfallen sämtliche anderen staatlichen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Hartz IV, Krankengeld, Rente und Bafög, was eine signifikante steuerliche Entlastung abhängig Beschäftigter mit sich bringt und ein stark vereinfachtes Steuersystem.
Die konkrete Ausgestaltung des bedingten Grund- und Erziehungsgehaltes wie auch die Voraussetzungen für eine christliche Sozialpolitik und die Veränderungen im Steuersystem finden Sie hier (PDF)292.28 KB30/08/2015, 19:28.
Diese Ausführungen dienen als Diskussionsgrundlage.
Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Ideen!
Karin Heepen