Update vom 10. November 2019
Am 29. Oktober 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien vorgelegt. Der Entwurf kann insofern als Teilerfolg auch unserer Petition angesehen werden, dass Therapien, die Einfluss auf die sexuelle Orientierung oder Identität nehmen, nur für Minderjährige verboten werden sollen. Für Erwachsene fällt die Entscheidung darüber unter das Recht auf Selbstbestimmung, wie wir es in dieser Petition gefordert haben. Gleichzeitig greift das Gesetz tief in die Therapiefreiheit und in die Religionsfreiheit ein.
Bundesgesundheitsminister Spahn will Therapie- und Beratungsangebote, die den Wunsch nach einer Veränderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität aufnehmen, für unter 16-Jährige komplett verbieten. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren soll das Verbot nicht gelten, sofern die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt. Das Gesetz soll auch bei seelsorgerlichen Angeboten Anwendung finden. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden. Das Bewerben, Anbieten und die Vermittlung entsprechender Therapien soll als Ordnungswidrigkeit bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.
Dem Gesetzentwurf liegt ein Gutachten im Auftrag der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) zur Fragestellung von so genannten Konversionsbehandlungen bei homosexueller Orientierung zugrunde. Das Gutachten stellt fest „… dass die Datenlage zu negativen Folgen von SOCE (Sexual Orientation Change Efforts) ähnlich problematisch ist, wie zur Wirksamkeit: die Daten lassen kaum Kausalaussagen zu.“ (S. 22) Darüber hinaus werden nicht-experimentelle Erhebungen angeführt und deren eingeschränkte Aussagekraft ebenfalls benannt. Alle weiteren Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Gutachtens entbehren damit einer tragfähigen wissenschaftlichen Datenbasis.
Angesichts der offensichtlichen Unkenntnis über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der zur Debatte stehenden Therapieverfahren ist die Schlussempfehlung des Gutachtens umso erstaunlicher:
„Zukünftige Forschung sollte aus ethischen Gründen von weiterer Erforschung von SOCE Abstand nehmen und sich der Erforschung von Minority Stress sowie von affirmativen therapeutischen Angeboten widmen.“ (S. 26)
Da das BMH-Gutachten
keinen wissenschaftlichen Nachweis über die Unwirksamkeit oder negative Folgen
von SOCE erbracht hat, fordern wir Bundesminister Spahn nochmals auf, das
Gesetzesvorhaben komplett fallenzulassen. Auch für Minderjährige, die unter
ihrer sexuellen Präferenz leiden, dürfen Therapien mit der Möglichkeit einer Veränderung nicht kriminalisiert
werden! Leider
haben wir auf unsere am 6. Juli 2019 dem Bundesgesundheitsminister übergebene
Petition noch immer keine Antwort erhalten. Bitte verleihen Sie unserer Forderung an das Bundesgesundheitsministerium
Nachdruck und unterzeichnen Sie die Petition:
Update vom 3. August 2019
Die Petition wurde am 6. Juli 2019 mit fast 12 000 Unterschriften dem Bundesgesundheitsminister und dem Präsidium des Bundesrates übergeben.
Von der Petitionsstelle des Bundesrates kam die folgende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihr Schreiben an die Büros der 16 Landesvertretungen weitergeleitet, damit Ihre Anregungen und Wünsche bei den weiteren Beratungen berücksichtigt werden können.
Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am 17. Mai 2019 letztmalig mit der Konversionstherapie. Den kompletten Beratungsvorgang samt der dazugehörigen Dokumente finden Sie unter folgenden Link:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0101-0200/0161-19.html
Mit freundlichen Grüßen
Die Petitionsstelle des Bundesrates
In der Entschließung des Bundesrates fordern die Länder ein Verbot von Konversionstherapien. Sie beschlossen am 17. Mai 2019 einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung.
Das Bundesgesundheitsministerium hat bisher nicht geantwortet.
Petition „Hände weg von der Therapiefreiheit!“
Bundesgesundheitsminister Spahn und eine Bundesratsinitiative der Länder Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz wollen sogenannte „Konversionstherapien“ mit dem Ziel der Veränderung unerwünschter homosexueller Empfindungen per Gesetz verbieten. Ein solches Gesetz wäre ein massiver Eingriff des Staates in die Therapiefreiheit und in die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen. Verhindern Sie mit uns staatliche Übergriffe auf den geschützten Raum der Psychotherapie und unterschreiben Sie die Petition:
Begründung:
Ein Teil der homosexuell empfindenden Menschen erlebt das eigene sexuelle Empfinden als nicht stimmig, nicht zu ihnen passend, also als „ich-dyston“ – auch dann, wenn das Umfeld homosexuelle Orientierungen und Beziehungsformen begrüßt. Angebote, die zu einer Akzeptanz der eigenen homosexuellen Orientierung verhelfen wollen, werden von diesen Menschen als nicht hilfreich erlebt, da sie nicht ihren inneren Wünschen und Sehnsüchten entsprechen.
Die Betroffenen finden – oft erst nach intensiver Suche – Therapie- und Beratungsangebote, die den Wunsch nach einer Veränderung der sexuellen Orientierung aufnehmen. Solche Angebote basieren auf zwei Erfahrungen:
- Sexuelle Orientierung ist nicht „starr“ und verändert sich manchmal im Laufe der Lebenszeit – zum Beispiel bei bereits heterosexuell liierten oder verheirateten Personen, oft Familienväter- oder Mütter, die homosexuelle Erfahrungen suchen oder eine solche Verbindung eingehen, weil sie eine spontane Veränderung ihrer sexuellen Präferenz wahrgenommen haben.
- Die Bearbeitung lebensgeschichtlicher Konflikte kann sexuelles Erleben und Präferenzen beeinflussen – oft als unbeabsichtigter therapeutischer Nebeneffekt.
Wenn jemand an seiner sexuellen Präferenz leidet, können in der Therapie jene lebensgeschichtlichen Konflikte identifiziert und bearbeitet werden, die zu dem Leiden führen. Das Ergebnis eines solchen Prozesses ist offen: Es kann sowohl zu einer Akzeptanz als auch zu einer Veränderung der sexuellen Orientierung kommen. In beiden Fällen konzentriert sich die Therapie aber nicht auf die sexuelle Orientierung, sondern auf innere Konflikte. Akzeptanz oder Veränderung stellen sich dabei als möglicher „Nebeneffekt“ der Konfliktbearbeitung ein.
Behauptungen, dass solche Therapien besonders schädlich seien, entbehren einer tragfähigen wissenschaftlichen Datenbasis, ebenso wie die Behauptung, die Probleme Betroffener entstünden im Wesentlichen durch Diskriminierung und Stigmatisierung. Es handelt sich hier nicht um „Konversionstherapien“ oder „Umpolungen“, sondern um auch auf anderen Gebieten übliche und erprobte Therapieverfahren. Entsprechende Therapieangebote unterliegen den bei uns üblichen hohen ethischen und fachlichen Standards für Psychotherapien, einschließlich der Verpflichtung, Langzeittherapien durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen. Die gesetzliche Sonderbehandlung eines Therapieanliegens ist daher nicht plausibel.
Das geplante Gesetz würde Therapeutinnen und Therapeuten de facto verbieten, Klientinnen und Klienten, die unter ihrer sexuellen Präferenz leiden, eine Therapie anzubieten, wenn dabei Veränderung als eine Möglichkeit im Raum stünde. Im Ergebnis würde den Betroffenen staatlicherseits eine Therapie nach eigenen Vorstellungen versagt. Ein solch bevormundender Eingriff in intime Entscheidungen der Betroffenen und in den Raum der Therapie würde dem Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung und den Grundsätzen eines freiheitlichen Staatswesens widersprechen. Es stellt einen massiven staatlichen Übergriff sowohl auf die Entscheidungsfreiheit von Hilfesuchenden als auch auf die Therapiefreiheit dar.
Bündnis C – Christen für Deutschland fordert deshalb Bundesgesundheitsminister Spahn und den Bundesrat auf, alle Pläne für den Gesetzesentwurf fallenzulassen und bittet, diese Forderung durch Unterzeichnung der beistehenden Petition zu unterstützen!
Hände weg von der Therapiefreiheit!
Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
sehr geehrtes Präsidium des Bundesrates,wir fordern Sie auf, alle Pläne für ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ aufzugeben.
Es handelt sich bei Therapien für Betroffene, die das eigene sexuelle Empfinden als ich-dyston erleben, nicht um „Konversionstherapien“ oder „Umpolungen“, sondern um auch auf anderen Gebieten übliche und erprobte Therapieverfahren. Entsprechende Therapieangebote unterliegen den bei uns üblichen hohen ethischen und fachlichen Standards für Psychotherapien, einschließlich der Verpflichtung, Langzeittherapien durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen. Die gesetzliche Sonderbehandlung eines Therapieanliegens ist daher nicht plausibel.
Das geplante Gesetz würde Therapeutinnen und Therapeuten de facto verbieten, Klientinnen und Klienten, die unter ihrer sexuellen Präferenz leiden, eine Therapie anzubieten, wenn dabei Veränderung als eine Möglichkeit im Raum stünde. Ein solch bevormundender Eingriff in intime Entscheidungen der Betroffenen und in den Raum der Therapie würde dem Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung und den Grundsätzen eines freiheitlichen Staatswesens widersprechen. Es stellt einen massiven Übergriff des Staates sowohl auf die Entscheidungsfreiheit von Hilfesuchenden als auch auf die Therapiefreiheit dar. Die Ziele einer Therapie vereinbaren grundsätzlich Klient und Therapeut miteinander. Diese Freiheit von Therapeuten und Klienten ist ausdrücklich zu schützen!