Zum Asylpaket II der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 03.02.2016)

Nach wochenlangem Ringen hat die Bundesregierung mit dem Asylpaket II einige Punkte beschlossen, die das Ziel haben, den Flüchtlingszustrom nach Deutschland einzudämmen. Im Kern handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz wird für zwei Jahre ausgesetzt.
  • Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten werden künftig in gesonderten Aufnahmeeinrichtungen untergebracht, wo ihre Asylanträge im Schnellverfahren bearbeitet werden. Für Antragsteller in diesen Zentren besteht Residenzpflicht.
  • Als Hinderungsgrund für Abschiebungen sollen nur noch schwere Erkrankungen gelten.
  • Asylbewerber sollen 10 € monatlich für ihre Integrationskurse zahlen.
  • Marokko, Algerien und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Dieser Beschluss muss den Bundesrat passieren und ist deshalb nicht Teil des Asylpakets.

Subsidiärer Schutz oder Anerkennung als Flüchtling?

Die meisten Fehlinterpretationen und Unklarheiten gibt es um die verschiedenen Arten der Schutzgewährung: das Recht auf Asyl, die Anerkennung als Flüchtling oder den subsidiären Schutz. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen das Abschiebungsverbot, auch wenn einem Asylbewerber keine dieser Schutzgewährungen zuerkannt wurde.

Im Jahr 2015 entschied das BAMF über insgesamt 282 726 Asylanträge. 137 136 (48,5 %) Antragstellern wurde die Rechtsstellung als Flüchtling nach § 3 Abs . 1 Asylgesetz zuerkannt, davon erhielten 2.029 (0,7 %)Antragsteller zusätzlich die Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 a Grundgesetz. Nur in 1 707 (0,6 %) wurde subsidiärer Schutz nach § 4 Asylgesetz entschieden (vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile ).  Für diese kleine Gruppe wurde nun der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt.

Die Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter nach § 3 Asylgesetz wird in der Regel für drei Jahre gewährt. Subsidiärer Schutz bedingt eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann. Nach deutscher Rechtslage steht Kriegsflüchtlingen grundsätzlich nur subsidiärer Schutz nach § 4 Asylgesetz zu, und auch dies nur, wenn kein interner Schutz in sicheren Gebieten des Herkunftslandes erwartet werden kann. Asylanspruch oder die Anerkennung als Flüchtling nach § 2 und 3 Asylgesetz setzen begründete Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe voraus. Im Falle der syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge z. B. betrifft dies eine Minderheit. Diese Gruppe stellte in 2015 ca. ein Drittel aller Asylanträge in Deutschland (158 657).

Offensichtlich wird derzeit in Deutschland vorrangig Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt (internationaler Schutz nach § 3 AsylG), obwohl das für die Mehrheit der Bürgerkriegsflüchtlinge dem Asylgesetz widerspricht. Es steht hier die Frage an die Politik, ob das BAMF interne Anweisungen hat, entgegen geltendem Gesetz Kriegsflüchtlingen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, auch wenn keine Verfolgung nach § 3 AsylG vorliegt.  

Schutzstatus versus Integration

Zu begrüßen ist ein Zusatz im neuen Asylpaket, dass Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus die Möglichkeit haben sollen, eine Ausbildung anzufangen und auch abzuschließen. Und sie sollen danach auch noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen.

Die bisherigen Erfahrungen in der Integration von Asylsuchenden sind ernüchternd. Vielen jungen Männern aus Afrika und dem arabischen Raum sind 500 € Lehrlingsentgelt zu wenig und die Ausbildung zu lang. Ihre Bildungsabschlüsse sind mit deutschen Schulabschlüssen nicht vergleichbar und ihr Bildungsniveau meist unzureichend für eine Ausbildung. Die angebotenen Sprach- und Integrationskurse werden oft nicht besucht. Es braucht einen enormen Aufwand an Zeit, Geld und Motivation auf beiden Seiten, um Flüchtlinge in Lohn und Brot zu bringen. Die Masse dieser Immigranten löst nicht Deutschlands Fachkräfteproblem und es erweist sich als eklatanter Fehler, mittels Flüchtlingen Einwanderungspolitik betreiben zu wollen. Einzelne Hochgebildete scheitern oft am Sprachniveau, das sie bräuchten, um in ihrem Beruf tätig zu werden.

Dennoch ist es richtig und notwendig, Asylbewerbern egal mit welchem Schutzstatus in Deutschland eine Ausbildung anzubieten und sie dahingehend zu fördern und zu fordern – jedoch nicht vor allem, damit sie dann in Deutschland arbeiten, sondern damit sie in ihr Land zurückkehren können. Ein Flüchtling aus Afrika oder dem arabischen Raum, der mit dem Ersparten der Großfamilie als deren Hoffnungsträger nach Europa geschickt wurde, kann nicht ohne einen Verdienst nach Hause zurückkommen. Eine deutsche Ausbildung ist für ihn die Ausrüstung und das Kapital für den Start eines Unternehmens oder für eine gut bezahlte Anstellung in seinem Land. Junge Leute, die in Deutschland ausgebildet wurden oder studiert haben, bringen nicht nur Fachwissen, sondern auch Ausdauer, Disziplin, Struktur und Werte mit, mit denen sie in ihrem Land einen Unterschied machen. Damit leistet Deutschland in den Herkunftsländern konkrete Aufbauhilfe.

Es muss zudem für die Zeit, die Flüchtlinge in Deutschland Schutz genießen, im Interesse unseres Landes sein, sie in Ausbildung oder Beschäftigung zu bringen. Dabei spielen die ansonsten zu zahlenden Sozialleistungen die kleinere Rolle gegenüber der Gefahr, die von unbeschäftigten jungen Männern für jede Gesellschaft ausgeht. Über Familiennachzug muss grundsätzlich unter dem Aspekt der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes entschieden werden.

Christliche Nächstenliebe und Gastfreundschaft versus Verantwortung

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist die Grundlage der christlichen Ethik und der deutschen Gesetzgebung. Dennoch machen diese Gesetze Unterschiede für die rechtliche Stellung von Menschen. Diese Gesetze dürfen nicht auf Dauer ausgehebelt oder ignoriert werden, weil das dem Land insgesamt, dem Gemeinwesen und dem Einzelnen in der Konsequenz schadet. Gesetze sind dazu gemacht, dass nach ihnen gehandelt wird.

Christliche Nächstenliebe besteht nicht in der Rundumversorgung jedes Bedürftigen nach seinen Wünschen, sondern ruft gleichzeitig immer in die Eigenverantwortung und in die Verantwortung für die Menschen, für die man Verantwortung trägt.

Im Hinblick auf die Herkunftsländer der Flüchtlinge muss gefragt werden, worin die Verantwortung der jungen Männer besteht, die nach Deutschland kommen. Für die Menge der derzeit einreisenden unverheirateten jungen Männer ist Familiennachzug keine Option, da er nach dem Aufenthaltsgesetz nur Ehepartnern und eigenen minderjährigen Kindern zusteht. Sie überlassen als Verantwortungsträger ihrer Familien – und das sind sie nicht erst mit 18 Jahren – nicht nur Alte, Schwache, Frauen und Kinder ungeschützt den Kriegswirren. Sie verlassen auch als wehrtüchtige junge Männer ihr Land, während amerikanische, französische und deutsche Soldaten Syrien befrieden sollen. Hier ist eine Schieflage entstanden, die Verantwortung vertauscht.

Die Verantwortung Deutschlands ist es, diejenigen, die vor unserer Tür stehen, gut zu behandeln, ihnen den nötigen Schutz und Versorgung zu geben. Darin besteht auch in südlichen Ländern die sehr viel ausgeprägtere und biblischen Maßstäben durchaus nähere Gastfreundschaft – allerdings immer zu den Bedingungen des Gastlandes! Eine Gastfreundschaft, die keine Regeln aufstellt und die eigene Identität verleugnet, wird insbesondere von Menschen aus dem arabischen Raum als Schwäche und Dummheit angesehen und verachtet. Leider erleben wir das bereits.

Gleichzeitig muss Deutschland Asylsuchende, ihre Herkunftsländer und die europäischen Nachbarländer in ihre jeweilige Verantwortung rufen und dem Flüchtlingszustrom Grenzen setzen. Christliche Nächstenliebe heißt nicht, die ganze Welt zu retten, sondern denen zu dienen, die hier und jetzt um Schutz und Hilfe bitten. Die Schutzbedürftigkeit zu überprüfen, ist Sache des Asylverfahrens. Für die vielfältige Hilfe, die Flüchtlinge während der Zeit des Verfahrens erfahren, ist vor allem den vielen Ehrenamtlichen und überproportional vielen Christen in Deutschland zu danken.