Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU
Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
wir danken Ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andrea Lindholz und Dorothee Bär sowie dem rechtspolitischen Sprecher Günter Krings und der familienpolitischen Sprecherin Silvia Breher für ihre Initiative zum Erhalt von § 218 im Strafgesetzbuch. Als Bündnis C – Christen für Deutschland unterstützen wir Ihren Vorstoß, die Behandlung dieser lebenswichtigen ethischen Frage nicht allein der Bundesregierung und der von ihr eingesetzten Kommission zu überlassen, von deren Zusammensetzung ergebnisoffene Vorschläge kaum zu erwarten sind.
Wir danken Ihnen für die Erinnerung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass dem ungeborenen Leben bereits Menschenwürde und Grundrechte zukommen, auch gegenüber der Mutter, und dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, menschliches Leben auch vor der Geburt zu schützen. Wir bekräftigen Ihre Forderung, dass das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes nicht der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und somit auch nicht der Mutter, überantwortet werden darf, sondern ihm rechtlicher Schutz gebührt, der von der Rechtsordnung strafrechtlich wirksam abgesichert werden muss.
Wir bitten Sie insbesondere, den Schutzauftrag des Staates und den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Kindes im allgemeinen Bewusstsein wiederzubeleben und zu erhalten. Bitte machen Sie Ihre Forderung öffentlich, dass das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die darin enthaltene grundsätzliche Rechtspflicht der Frau zum Austragen des Kindes gesetzlich im Strafrecht verankert bleiben muss. Bringen Sie damit auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ins gesellschaftliche Bewusstsein zurück, dass der Staat mit seinen Schutzmaßnahmen das Unrecht eines nicht indizierten Schwangerschaftsabbruchs bestätigt. Bitte machen Sie deutlich, dass Schwangerschaftsabbrüche keine Gesundheitsversorgung sind und Ärzte keinesfalls dazu verpflichtet werden dürfen.
Sie stellen sich damit zum Schutz des höchstrangigen Rechtsgutes, dem Schutz des menschlichen Lebens. Sie bezeugen damit den biologischen Fakt, dass der Embryo auch im Frühstadium seiner Entwicklung ein Mensch ist. Und Sie geben der Auffassung der schweigenden Mehrheit in der Bevölkerung eine Stimme, dass man wehrlose Menschen weder vor noch nach der Geburt töten darf.
Bitte setzen Sie sich als Opposition im Bundestag wie angekündigt für ein Schutzkonzept ein, das präventive und repressive Maßnahmen miteinander verbindet zum bestmöglichen Schutz des Lebensrechts der ungeborenen Kinder und des Selbstbestimmungsrechts der Mütter. Achtung vor der Schöpfung und Annahme jedes Lebens müssen als Grundpfeiler des christlichen Menschenbildes und des Grundgesetzes auch beim Abtreibungsrecht der Maßstab bleiben.
Unser Vorschlag zur Unterstützung werdender Mütter ist ein Kindergeld ab Empfängnis. Damit setzt der Staat zugleich ein Zeichen, dass es sich bei dem werdenden Leben nicht um Schwangerschaftsgewebe handelt, sondern von Anfang an um ein Kind.
Gottes Segen für Ihre Arbeit wünscht
Bündnis C – Christen für Deutschland
Der Bundesvorstand