Das Bundeskabinett bringt diese Woche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in den Bundestag ein, das bundeseinheitliche Corona-Maßnahmen vorsieht, die bisher in Länderverordnungen regional angepasst werden.

Ab einem Inzidenzwert von 100 pro 100 000 Einwohnern soll eine nächtliche Ausgangssperre gelten und drastische Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen geschlossen bleiben, ebenso Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Hotels und Gastronomie. Präsenzunterricht an Schulen soll an eine Testpflicht gebunden werden, ab Inzidenz 200 sind sämtliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu schließen. Angekündigt ist ein weiterer Dauer-Lockdown bis Juni. Aktuell liegt mehr als die Hälfte aller Landkreise in Deutschland über einer Inzidenz von 100.

Mit der „Bundes-Notbremse“ will die Bundesregierung ein automatisch greifendes System installieren, in das keine Landesregierung, keine Landräte und keine Verwaltungsgerichte mehr eingreifen können. Damit würden der Föderalismus und die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt. Die Bundesregierung als Exekutive will sich vom Bundestag noch umfänglicher zum Gesetzgeber ermächtigen lassen. Der Bundestag soll weiter entmachtet und die Gesetzesänderung als sogenanntes Einspruchsgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates durchgesetzt werden.

Das Land leidet seit nunmehr einem Jahr unter den Lockdown-Maßnahmen der Regierung, ohne dass diese die Infektionszahlen nachhaltig beeinflussen. Weder das Virus selbst noch die neuen Varianten sind damit unter Kontrolle zu bringen. Hingegen verursachen die Regierungsmaßnahmen multiple Schäden epidemischen Ausmaßes. 

Wir wenden uns insbesondere gegen:

  • Die alleinige Maßgabe eines politisch festgelegten Inzidenzwertes für gravierende Beschneidungen der Grundrechte. Inzidenzen werden mit der Ausweitung von Massentests und Testpflichten manipuliert und hochgetrieben. Schnelltests liefern häufig falsch-positive Ergebnisse. Der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird mit der fortgesetzten Orientierung an Inzidenzen in keiner Weise Rechnung getragen. Statt Inzidenzen können Abwasser-Analysen brauchbare Daten zum Infektionsgeschehen liefern.
  • Eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr in der Sommerzeit, die eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Bewegungsfreiheit und grundlegender Freiheitsrechte darstellt. Zahlreiche Studien belegen, dass im Freien kaum ein Ansteckungsrisiko besteht. Es werden Gerichtsentscheidungen missachtet, die die Wirksamkeit nächtlicher Ausgangssperren auf das Infektionsgeschehen mehrfach angezweifelt und diese gekippt haben.
  • Eine Testpflicht an Schulen. Schulen sind keine medizinischen Laboratorien. Die beschränkte Aussagekraft der Schnelltests macht eine Testpflicht zur Symbolpolitik auf Kosten der Kinder, obwohl sie durch das Virus wenig gefährdet sind. Eine Testpflicht darf nicht an die Schulpflicht gebunden werden! Eltern muss das Recht vorbehalten bleiben, ihre Kinder nicht testen zu lassen.
  • Den weiteren Lockdown in großen Teilen des Landes, der die Wirtschaft branchenübergreifend zerstört und die Versorgung der Bevölkerung zunehmend gefährdet. Baumärkte dienen dem täglichen Bedarf!

Auch wenn das Corona-Virus bei einigen Menschen schwere Verläufe und Todesfälle verursacht, gab es 2020 und 2021 keine Übersterblichkeit, die die Aufrechterhaltung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite rechtfertigen würde. Im Gegenteil sind 2021 bisher elf Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der Vorjahre. Die noch schärferen Regierungsmaßnahmen werden Krankheit nicht verhindern, aber Leiden und Schäden weit größeren Ausmaßes produzieren. Aus unserer christlichen Perspektive ist es Hybris, das Virus mit menschlichen Mitteln besiegen zu wollen, und Machtmissbrauch, die Gesellschaft dafür politisch, wirtschaftlich und sozial zu zerstören.

Wir wissen, dass Krankheit und Tod zum menschlichen Leben gehören. Unser Leben ist in der Hand Gottes, nicht eines Virus. Der Schöpfer und Erhalter unseres Lebens hat als Einziger das Virus unter Kontrolle. Die Hinwendung unseres Landes und unserer Regierenden zu Gott und Seiner Hilfe ist der Ausgang aus der Pandemie. Wir betonen als Partei, die sich dem christlichen Menschen- und Weltbild verpflichtet weiß, diese geistliche Dimension ausdrücklich an einem Punkt des Krisenmanagements, wo es zum Verderben oder zum Wohle unseres Landes wird.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, und rufen die Bundestagsabgeordneten auf, diesem Vorhaben ihre Zustimmung zu verweigern. 

Bitte stellen Sie Verhältnismäßigkeit her anhand vorliegender Nutzen-Schaden-Analysen! Sie haben als Regierende einen Amtseid auf das Grundgesetz geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Ein lebensdienlicher und Zukunft ermöglichender Umgang mit dem Virus in Verantwortung vor Gott und den Menschen wird zur Nagelprobe insbesondere der Regierungsparteien für die Bundestagswahl. 

Wir fordern:

  • Wiederherstellung der Gewaltenteilung als Markenkern des Rechtsstaates
  • Achtung des Föderalismus als grundgesetzlich verankerte staatliche Ordnung
  • Subsidiarität, persönliche und kommunale Eigenverantwortung statt zentralistischer Regulierung.

Bitte unterzeichnen und verbreiten Sie die Petition an die Bundesregierung und Bundestagsabgeordneten!


Weitere Informationen:

Entwurf eines vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag):
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf 

Bundestag berät erneut über das Infektionsschutzgesetz (Deutscher Bundestag):
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-infektionsschutzgesetz-833590

Corona-Notbremse – Regierung beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes (MDR Brisant):
https://www.mdr.de/brisant/corona-infektionsschutzgesetz-aenderung-100.html