Die letzten Corona-Maßnahmen wurden zu Ostern beendet und die Pandemiepläne gehen weiter. Die WHO arbeitet an einem völkerrechtlich verbindlichen Pandemievertrag, der in der Konsequenz ein internationales Gesundheitssystem errichten soll.

Gesundheitsvorsorge muss in der Souveränität der Nationalstaaten bleiben. Bündnis C fordert den Bundestag auf, seine Zuständigkeit als Gesetzgeber für die Gesundheitspolitik auszuüben und die Angemessenheit der Pandemiemaßnahmen auszuwerten.

Mit der Corona-Krise wurden das Gesundheitssystem und das Verständnis der Gesellschaft von Gesundheit und Krankheit vor neue Herausforderungen gestellt. Neben der krisenfesten Reform des Gesundheitssystems und der Pflege muss im Rückblick ausgewertet werden, ob die Pandemiemaßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren und welchen Zielen sie dienten. Als Bündnis C beurteilen wir die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der Impfkampagnen unter Zugrundelegung des christlichen Menschenbildes:

Ziel der Maßnahmen sollte insbesondere sein, das Leben der vulnerablen Gruppen zu schützen, besonders in Alten- und Pflegeheimen. Dabei wurde ausgeblendet, dass Krankheit und Tod Bestandteil der leiblichen Dimension unseres Lebens sind. Gesundheit zu schützen, muss dem Menschen in seiner leiblich-seelisch-geistlichen Verfasstheit gerecht werden. Alte und Kranke dürfen nicht isoliert werden, sondern brauchen Angehörige und Bezugspersonen zum Leben und Sterben.

Kinder und Jugendliche dürfen nicht für die ältere Generation in Geiselhaft genommen werden. Statt psychischer Destabilisierung mittels Angstszenarien, Schulschließungen und täglichen Tests sollen junge Menschen in Krisen Vertrauen erleben und Resilienz erwerben mit der Gewissheit: Unser Leben ist nicht in der Hand eines Virus oder der Regierung, sondern in der Hand Gottes und unserer Verantwortung.

Kontaktsperren für den privaten Raum verletzen das Prinzip der gegenseitigen Fürsorge und fördern stattdessen Denunziation und Feindschaft zwischen Nachbarn und in Familien. Kranken muss Unterstützung und Pflege zukommen statt sozialer Distanz.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG ist kein Recht auf Gesundheit, sondern ein Schutz gegen Übergriffe des Staates auf die Person wie durch gesundheitliche Zwangsmaßnahmen oder Pflichtimpfungen. Niemand darf zur Verabreichung von Impfstoffen verpflichtet oder mittels sozialer Ausgrenzung genötigt werden, die nicht ausreichend geprüft sind und nur bedingte Zulassungen haben.

Kollektive Betreuungssysteme haben sich als besonders krisen- und maßnahmengefährdet erwiesen und Familien als der Ort, wo Krisenbewältigung maßgeblich stattfindet. Bündnis C tritt ausdrücklich für die Stärkung der Eigen- und Sozialverantwortung für das persönliche Umfeld ein und gegen einen staatlichen Paternalismus.

Die EU befürwortet in der Folge der Pandemie einen völkerrechtlich rechtsverbindlichen Pandemievertrag unter der WHO, obwohl Gesundheitsversorgung nicht in ihrer Zuständigkeit ist. Das Übereinkommen soll:

  • ein stärkeres, nachhaltiges und langfristiges politisches Engagement auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs der Welt gewährleisten
  • klare Verfahren und Aufgaben festlegen
  • langfristige öffentliche und private Unterstützung auf allen Ebenen ausweiten
  • die Integration von Gesundheitsfragen in allen relevanten Politikbereichen fördern1

und damit in der Konsequenz ein internationales Gesundheitssystem schaffen. Bündnis C stellt sich gegen die Ausweitung der Macht supranationaler Organisationen wie der WHO, die nicht demokratisch legitimiert sind. Gesundheitsvorsorge muss in der Zuständigkeit der Nationalstaaten bleiben und auf die Erfordernisse vor Ort mit den vorhandenen Möglichkeiten angemessen reagieren.

1 https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/