Das Robert-Koch-Institut hat ohne Vorwarnung den Genesenen-Status verkürzt und die Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson als unvollständig erklärt. Damit werden Millionen Menschen mit einem Handstreich ins gesellschaftliche Aus der 2G-Schranken befördert. Gleichzeitig gilt der Genesenen-Status im Bundestag wie bisher sechs Monate und die EU eingte sich auf sechs Monate Gültigkeit. Bündnis C warnt vor einer weiteren Eskalation und Zerrüttung von Akzeptanz mit willkürlichen Maßnahmen.

Das RKI hat an einem Sonntag auf seiner Internetseite die Geltungsdauer des Genesenen-Status rückwirkend auf drei Monate halbiert ohne Bestandsschutz und Übergangsfrist. Die mangelnde Begründung widerspricht zahlreichen Studien, die einen breiteren Immunschutz nach der Erkrankung feststellen als nach den Impfungen. Von einer Corona-Erkrankung Genesene erleiden zudem bei einer Reinfektion fast nie schwere Krankheitsverläufe, vor denen die Impfung schützen soll. Die Schweiz hat den Genesenen-Status deshalb auf 12 Monate verlängert, später an die EU auf 9 Monate angepasst.  

Bundesgesundheitsminister Lauterbach begründet die politische Umsetzung mit der Omikron-Welle. Die Alternative einer Durchseuchung der Bevölkerung mit der Omikron-Variante bezeichnete er als „schmutzige Impfung“, auch wenn die Variante mildere Krankheitsverläufe verursacht und das Ende der Pandemie einleiten könnte. Südafrika, wo die Variante herkommt, hat zum Jahresende fast alle Restriktionen aufgehoben, weil weder die Zahl der Krankenhauseinweisungen noch der Todesfälle alarmierend waren. Viele europäische Nachbarstaaten geben Entwarnung.

Gleichzeitig beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar die Priorisierung von PCR-Tests, an die ein Nachweis des Genesenen-Status gebunden ist wie auch Ansprüche gegen Kostenträger und Berufsgenossenschaften. Die Beschränkung von PCR-Tests zusammen mit der Verkürzung des Genesenen-Status auf effektiv 2 Monate Gültigkeit läuft effektiv auf dessen Abschaffung hinaus. Wird damit die Durchsetzung einer ausnahmslosen Impfpflicht vorbereitet? 

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt zu einer Impfpflicht nach § 20 Abs. 6 IfSG fest: „Ebenso wären Ausnahmen für Menschen mit anhaltender Immunisierung aufgrund der Genesung von einer Ansteckung mit dem Corona-Virus erforderlich.“ (WD 3 – 3000 – 198/21 vom 29. November 2021).

In einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundestages haben mehr als 50 Professoren und andere Ärzte anlässlich der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine gesetzliche Impfpflicht und für einen offenen Diskurs formuliert [1]:

  1. Die Pandemie mit SARS-CoV2 wird durch Impfung nicht beendet.
  2. Das Risikopotential der Impfstoffe ist zu hoch.
  3. Das Risikopotential einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2-Impfungen ist unzureichend erforscht.
  4. Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID19-Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht.
  5. Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID19-Erkrankte wird durch die statistischen Daten nicht eindeutig belegt.
  6. Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft.
  7. Die COVID19-Impfpflicht forciert gesellschaftliche Konflikte.

Bündnis C schließt sich dem Aufruf an den Deutschen Bundestag an. Der Genesenen-Status muss wiederhergestellt werden und die auf natürlichem Wege erworbene Immunität im fortgeschrittenen Stadium der Pandemie Priorität erhalten vor wiederholten Impfungen. Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach getätigte Äußerung, die Impfpflicht führe dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt, birgt einen Zynismus skrupelloser Macht. Wir fordern den Bundestag und den Bundesrat auf, ihre Gesetzgebungskompetenz wahrzunehmen und Willkürentscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts zu beenden.  

[1]https://7argumente.de/