Der Nobelpreis für Chemie 2020 geht an die Forscherinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer A. Doudna für die Entdeckung der Gen-Schere Crispr-Cas9. Genom-Editing-Technologien versprechen leistungsfähige Ansätze zur Modifikation genomischer Sequenzen und sollen zur Behandlung vieler menschlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Die Auswirkungen solcher Eingriffe in die Keimbahn auf spätere Generationen sind jedoch nicht absehbar. In Deutschland ist deshalb eine solche Forschung durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Bündnis C spricht sich für ein Verbot von Keimbahn-Intervention und verbrauchender Embryonenforschung aus, damit Manipulation und Selektion mittels der Gen-Schere ausgeschlossen bleiben.
Genom-Editing-Technologien versprechen neuartige und leistungsfähige Ansätze zur Modifikation genomischer Sequenzen und sollen zur Behandlung vieler menschlicher Erkrankungen, wie z.B. Hämophilie, Sichelzellenanämie und verschiedener Krebsformen eingesetzt werden. Die CRISPR/Cas9-Technologie (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) eröffnet Möglichkeiten, das Genom von Pflanzen, Tieren und Menschen auf einfache und effektive Weise mit höchster Präzision zu verändern. Damit können mittels einer Art „Gen-Schere“ nicht nur somatische Zellen behandelt, sondern auch in die menschliche Keimbahn eingegriffen werden. Allerdings ist umstritten, ob die Treffsicherheit der Methode garantiert werden kann. Das Cas9-Protein kann eventuell auch andere Bereiche des Genoms schneiden (off-target-Effekte). Weitergehend warnen Kritiker davor, dass die Auswirkungen solcher Eingriffe in die Keimbahn auf spätere Generationen nicht absehbar sind. Es stellen sich zunehmend auch ökonomische und rechtliche Fragen wie z.B. nach der Patentierung. Während der zukünftige mögliche Einsatz von CRISPR/Cas9 an individuellen Menschen im somatischen Bereich mit den genannten Risiken potentiell neue therapeutische Optionen bieten könnte, ist der Eingriff in die menschliche Keimbahn hoch umstritten. Zur Wahrung der menschlichen Identität und seiner Würde gehört, Menschen nicht anhand eines von anderen entworfenen Bauplans zu konstruieren oder gar gezielt zu produzieren. Diese Unterscheidung zwischen der Genombearbeitung in somatischen Zellen und in Keimzellen ist daher entscheidend.
Bündnis C hat, wie auch viele andere Parteien, ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der ethischen Auswirkungen des Keimbahn-Editings. In Deutschland ist derzeit eine solche Forschung durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Es gibt allerdings Vorstöße einzelner Wissenschaftler z.B. aus dem Umkreis der Wissenschaftsakademie „Leopoldina“, das Gesetz zu ändern. Es sollen laut einem Diskussionspapier (03/2017) Embryonen, die im Rahmen einer In-Vitro-Infertilisation (IVF) erzeugt wurden, für Forschungszwecke freigegeben werden, wenn sie entweder als nicht entwicklungsfähig eingestuft werden oder wenn die potentiellen Eltern sich gegen eine Schwangerschaft entscheiden.
Bündnis C spricht sich für ein Moratorium zur Anwendung von Genome-Editing an menschlichen Embryonen aus. Wissenschaftliche Forschung, deren Ergebnisse derart grundlegende Auswirkungen auf das menschliche Selbstverständnis haben, muss stärker gesellschaftlich eingebettet sein und darf keine interne Angelegenheit der wissenschaftlichen oder medizinischen Community bleiben. Keimbahn-Intervention und verbrauchende Embryonenforschung sollen aus ethischen Gründen weiterhin verboten bleiben, so dass Manipulation und Selektion mittels der Gen-Schere ausgeschlossen bleiben.