Die Bundesregierung plant die Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und unterstützt den digitalen Impfpass der EU. Damit werden im Grundgesetz verankerte Rechte von einem Impfstatus abhängig gemacht. Bündnis C warnt davor, gesellschaftliche Gruppen zu stigmatisieren und auf diese Weise gegeneinander aufzubringen. Wir fordern die bedingungslose Wiederherstellung der grundgesetzlich verbrieften Bürgerrechte zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens.

Der Bund-Länder-Impfgipfel hat sich in dieser Woche für die schrittweise „Rückgabe“ ihrer Grundrechte an vollständig Geimpfte ausgesprochen und das Europaparlament für den grünen Impfpass für Reisen innerhalb der EU. In Deutschland soll dafür die Impfpriorisierung aufgehoben und Geimpfte zukünftig gegenüber negativ Getesteten bevorteilt werden. Als Beispiele wurden genannt: Einkaufen und Friseur mit Test, Restaurantbesuche, Teilnahme an Kultur- und Sportveranstaltungen und selbst private Zusammenkünfte nur mit Impfung. Bei Reisen sollen Tests und Quarantänepflichten für Geimpfte entfallen. Dass die EU-Mitgliedsländer den grünen Impfpass einheitlich bewerten, ist jedoch nicht zu erwarten.

Bündnis C wendet sich gegen die Einführung von Impfzertifikaten als Voraussetzung für die Gewährung von Bürgerrechten aus diesen Gründen:

  • Mit der Bindung von Grundrechten an einen Impfstatus wird der gesellschaftliche Konsens der Unveräußerlichkeit grundgesetzlich garantierter Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte beseitigt, die dem Einzelnen gegenüber dem Staat und der Gesellschaft zustehen. Es werden Personen und Gruppen stigmatisiert und vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Damit wird das Land gespalten und der soziale Frieden bedroht. Eine solche Regelung hat das Potenzial, das Ende der freiheitlichen Demokratie herbeizuführen.
  • Mit der Bindung von Grundrechten an einen Impfstatus wird faktisch eine Form von Zwang ausgeübt, der gegen das Prinzip der informierten Zustimmung verstößt. Impfzwang verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Grundgesetz. Da Langzeitwirkungen der zugelassenen Impfstoffe nicht bekannt sind, muss jedem Bürger die eigenverantwortliche Risikoabwägung für sich und Schutzbefohlene und die freie Entscheidung für oder gegen die Impfung zugestanden werden ohne Nachteile.
  • Als besonders verwerflich sehen wir einen Impfzwang für Kinder und Jugendliche. Die Covid-19-Impfstoffe schützen nicht vor Ansteckung, sondern nur vor schweren Krankheitsverläufen, die bei Kindern fast nicht vorkommen. Hingegen ist das nicht ausgeschlossene Risiko schwerer Nebenwirkungen und Langzeitschäden für Kinder und Jugendliche ungleich höher zu bewerten. Alle auf dem Markt befindlichen Impfstoffe haben nur eine bedingte Zulassung aufgrund fehlender Prüfdaten und Langzeitstudien. Kinder dürfen auf keinen Fall einem Impfzwang unterworfen oder gar der Besuch von Kita und Schule davon abhängig gemacht werden.
  • Menschen können medizinische, gesundheitliche und ethische Gründe haben, warum sie die Impfung nicht in Anspruch nehmen wollen oder können. Dazu zählen auch Gewissensanfragen wie die Nutzung von Zelllinien aus abgetriebenen Föten, auf die die Hersteller aller bisher zugelassenen Impfstoffe für ihre Impfstoffentwicklung zurückgreifen. Die Beschneidung ihrer Grundrechte aufgrund dieser Entscheidung diskriminiert Menschen und verletzt die Meinungs- und Gewissensfreiheit.
  • Die Bindung von Reisen innerhalb der EU an den grünen Impfpass verletzt das Recht auf Freizügigkeit nach Artikel 11 Grundgesetz, Artikel 3(2) EU-Vertrag, Artikel 21 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und Artikel 45 der EU-Grundrechtecharta. Der freie Personenverkehr und Wahl des Aufenthaltsortes sind Eckpunkte der EU-Bürgerrechte. Die Einführung des digitalen Impfpasses bedeutet in der Konsequenz die Wiedereinführung von Grenzkontrollen und das Ende der offenen Binnengrenzen in der EU. Zudem wird mit der Erhebung persönlicher und medizinischer Daten durch den Impfpass eine flächendeckende Datensammlung über die EU-Bürger angelegt, die weitreichend missbraucht werden kann.  

Mit den angekündigten Impfpässen werden in der Gesamtschau mehr Freiheitsrechte verletzt, als den Bürgern zurückgegeben. Dass einzelne Gerichte die Rückgabe der Grundrechte an Geimpfte verlangen, heißt nicht, dass der Gesetzgeber sie Ungeimpften weiter verweigern kann. Die Impfung zur Grundlage dafür zu machen, ob Personen der Zutritt zu einem öffentlichen Raum gewährt wird, stellt zudem die Frage nach der Wirksamkeit der Impfstoffe. Wenn die Impfungen signifikante Erkrankungen bis zu 95% verhindern, sind Geimpfte durch Nichtgeimpfte nicht mehr gefährdet. Da die Impfstoffe keine Infektion verhindern, ist umgekehrt nicht ausgeschlossen, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben. Als Indikator für die Aufhebung von Schutzmaßnahmen kann zur Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts der Grad der Herdenimmunität dienen anhand des Rückgangs der Erkrankungen.

Als Christen sind wir gerufen, an der Seite der Benachteiligten und Ausgestoßenen der Gesellschaft zu stehen. Wir fordern die Kirchen auf, ihre Türen weiter für alle Menschen offen zu halten und Forderungen nach Gesundheitszertifikaten energisch zurückzuweisen.