Der Bundesrat hat am 10. Juli einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die öffentliche Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und Aufrufe zu seiner Beseitigung unter Strafe stellen soll. Begründet wird die angestrebte Einstufung als Straftat mit dem unauflöslichen historischen und politischen Zusammenhang der Gründung des Staates Israel zum Mord an den europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und damit zum Straftatbestand der Holocaustleugnung gemäß § 130 Absatz 3 StGB. Wie das Bundesverfassungsgericht die „propagandistische Gutheißung” der nationalsozialistischen Herrschaft vom Sonderrechtsverbot der Meinungsfreiheit ausgenommen hat, soll diese Ausnahme die Leugnung der Legitimität Israels umfassen als sichere Heimstätte für die Opfer der Schoah und ihrer Nachfahren. Dem Bekenntnis zur Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson liege damit nicht allein ein politischer, sondern ein verfassungsrechtlicher Gehalt zugrunde.
Gleichzeitig nimmt der Gesetzentwurf „staatstheoretische Überlegungen für eine künftige Befriedung des Nahost-Konflikts“ und Kritik an der israelischen Regierung vom Tatbestand aus. Letztere sind in Politik und Medien an der Tagesordnung und schüren permanent antiisraelische Reflexe, deren Auswüchsen das Gesetz Grenzen setzen will. Wir sind dankbar, dass Deutschland immer wieder Boykottversuche der EU gegen Israel blockiert wie zuletzt am 12. Juli die Vorlage der EU-Kommission zu Sanktionen gegen Produkte aus israelischen Siedlungen. Wenn Außenminister Wadephul aber gleichzeitig die israelische Siedlungspolitik pauschal völkerrechtswidrig nennt und israelische Siedler einseitig gewalttätig, werden antijüdische Urteile genährt. Und wenn die deutsche Außenpolitik israelische Siedlungen als das Hindernis für eine Zwei-Staaten-Lösung hinstellt, obwohl ein friedlicher palästinensischer Staat an keiner Seite Israels in Sicht ist, dienen diese „staatstheoretischen Überlegungen“ nicht der Befriedung des Nahost-Konflikts, sondern schüren allein antiisraelische Urteile.
Wer das Existenzrecht des Staates Israel leugnet, leugnet die deutsche Verantwortung für den Holocaust. Diesen Zusammenhang stellt der Gesetzentwurf des Bundesrates zurecht her. Wer aber gleichzeitig den Zusammenhang zwischen wohlfeiler Kritik an Israel und antisemitischer Gewalt leugnet, ist blind für die Dynamik des Hasses auf Juden, den diese Kritik und die an Israel angelegten Doppelstandards befeuern, und ist mitverantwortlich dafür.
Wir fordern den Bundestag auf, dem vom Bundesrat vorgelegten Gesetz zuzustimmen und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen, aber gleichzeitig die Bundesregierung und die deutsche Politik, diesen Staat Israel nicht weiter mit anmaßender, haltloser Kritik zu diskreditieren. Lassen wir der deutschen Staatsräson Taten folgen mit dem unzweideutigen Bekenntnis zur Sicherheit Israels und der Juden in Deutschland.
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“
____________
image sources
- shuraki-road-98134: Bild von Uriel Shuraki auf Pixabay