Obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk über eine de-facto Wohnungs- und Betriebssteuer finanziert wird, wird von diesem bezüglich der Berichterstattung mit zweierlei Maß gemessen. Gemäß Bundesverfassungsgericht wird vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk die ungekürzte Darstellung der Meinungsvielfalt verlangt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt als essentielle Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratische Ordnung.
Ein Kommentar von Peter Reizlein.
Der Landesverband von Bündnis C ist seit Wochen im Wahlkampf für die anstehende Landtagswahl am 04.09.2016. Wir mußten nach einigen Wochen Wahlkampf zur Kenntnis nehmen, daß eine Berichterstattung über uns weder in den lokalen Tageszeitungen noch im Norddeutschen Rundfunk stattfindet.
Über die im Parlament vertretenen Parteien wird mit Ausnahme der NPD ausführlich informiert. Im Gegensatz zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Baden-Württemberg sowie Rheinland-Pfalz wird über die AfD bei Umfragewerten von 19% relativ angemessen berichtet. Zudem wird die in MV als Kleinpartei zu bezeichnende FDP (2,8% bei der letzten Landtagswahl sowie Umfragewerte von 3%) sowie die in 2016 neugegründete Partei Freier Horizont relativ umfangreich in die Berichterstattung eingebunden. So erhielt z.B. die Spitzenkandidatin der FDP am 22.08. eine umfangreiche Reportage in dem NDR Flaggschiff Nordmagazin.
Alle anderen Kleinparteien spielen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in MV keine Rolle. Unser Generalsekretär Matthias Kohlstedt hat sich daraufhin schriftlich beschwert. Als Resonanz kam dann eine Rückmeldung, daß nun doch über die Kleinen ein Bericht für das Fernsehen angefertigt werden soll. Für die rd. 10 kleinen Parteien (ohne FDP) sollen nun zwei Fernsehblöcke zu jeweils 15 Minuten am 30./31.08. um 18.00 Uhr in der Sendung Land und Leute im NDR gesendet werden. Somit werden rd. 2-3 Minuten pro Partei erscheinen.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Nach welchen Kriterien geht der NDR hinsichtlich des Umfangs und der Tiefe der Berichterstattung vor? Gibt es hier logisch-mathematische Maßstäbe?
- Warum werden einige kleine Parteien weitgehend ignoriert, während andere kleine Parteien in Umfang, Häufigkeit und Tiefe in der Berichterstattung bevorzugt werden?
- Kommt der NDR seinem verfassungsgemäßen Auftrag der ungekürzten Darstellung der Meinungsvielfalt nach?
- Benötigen wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich im Hinblick auf diese wichtige Aufgabe in einer Demokratie nicht von privaten Medien unterscheidet?
» Hier geht es zu den Seiten des Landesverbands von Bündnis C Mecklenburg-Vorpommern.
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am: 25.08.2016