Das Amtsgericht in Bremen hat am Mittwoch, 3. Dezember den Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in der Hansestadt Bremen wegen Volksverhetzung verurteilt. Wie Amtsrichterin Ellen Best in ihrer Urteilsbegründung feststellte, habe Latzel zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt. Sie verurteilte Latzel zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro (Az: 96 Ds 225 Js 26577/20). Latzels Verteidiger Sascha Böttner hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über die Berufung wird das Landgericht Bremen entscheiden. Die Bremische Evangelische Kirche erteilt Latzel bis zum Abschluss des Verfahrens Predigtverbot.

Die Anklage, vertreten durch die Staatsanwälte Marlene Wieland und Florian Maß, legt Latzel Äußerungen zur Last, die geeignet seien, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Latzel habe in einem am 19. Oktober 2019 gehaltenen Eheseminar vor etwa 30 Paaren folgendes gesagt: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung und zutiefst teuflisch und satanisch. Homosexualität; dass das alles Degenerationsformen von Gesellschaft sind, die ihre Ursache darin haben in der Gottlosigkeit. Diese Homo-Lobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver … Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Über YouTube war ein Mitschnitt dieses Seminars veröffentlicht worden.

Nach deutschem Recht kann, wer zu Hass aufstachelt und/oder Bevölkerungsteile beschimpft, sie böswillig verächtlich macht oder verleumdet, gemäß § 130 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Olaf Latzel hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sagte: „Nie habe ich Menschen als Dreck bezeichnet.“ Er bezeichne Sünde als Dreck, aber niemals den Sünder. Latzel beruft sich auf die Bibel als das unfehlbare Wort Gottes, das sich nicht menschlichen Ideologien anpassen dürfe. Er erklärte, es sei heute wie zur Zeit der Reformation unverändert Aufgabe der Christen, dem Zeitgeist zu widerstehen und der Bibel treu zu bleiben. Die Bibel sei in ihrer Ablehnung der Homosexualität eindeutig, und das Blut Christi wasche die Sünde ab. Latzel sagte, er könne nicht bei Dingen mitmachen, die der Heiligen Schrift entgegenstehen.

Auf die Frage seines Anwaltes, ob sich ein Christ an die Gesetze des Staates halten müsse, erwiderte Latzel: „Unbedingt!“ Nach Römer 13 müsse sich ein Christ an die Gesetze des Staates halten. Dennoch müsse man Gott mehr gehorchen als den Menschen. Er sagt, er nehme die Menschen so an, wie sie sind; er lehne Homosexualität ab, aber nicht homosexuelle Menschen. Die von ihm verwendeten Ausdrücke, die hier zur Debatte stünden, hätten sich gegen diejenigen gerichtet, die Schmierereien an der Kirchenwand von St. Martini angebracht hätten, in denen zum Kampf gegen Homophobie aufgerufen wurde, und gegen solche, die ihm Morddrohungen ins Haus schickten.

Interessant und auch bezeichnend an der ganzen Angelegenheit ist, dass keine Zeugen aus dem Eheseminar gehört wurden, bei dem die verurteilten Beschimpfungen gefallen sein sollen. Offensichtlich genügt es bereits, sich auf die Bibel zu berufen, um verurteilt zu werden. Selbst, wenn man davon ausgeht, dass sich Latzel möglicherweise bei seiner Wortwahl unweise verhalten und missverständlich ausgedrückt hat wird hier doch offenbar, dass sich der herrschende Zeitgeist mehr und mehr gegen Gott und seine Ordnungen stellt.

Die ganze Angelegenheit hinterlässt bei uns Christen einen faden, einen bitteren Nachgeschmack. Da kommt die Frage in Sichtweite, wann man uns die Bibel verbieten wird, weil sie angeblich ein „Hassbuch“ sei!

Peter Schäfer von Reetnitz