Wir begrüßen, dass von der Bundesregierung Reformen und Veränderungen im Bereich Bürgergeld und Grundsicherung angestoßen wurden. In Teilen sind diese notwendig. Gleichzeitig sehen wir, dass bisherige Reformen nicht zu einer spürbaren Verbesserung für die Betroffenen geführt haben, die internen Kosten der Jobcenter aber erheblich gestiegen sind.
Bündnis C – Christen für Deutschland fordert eine Vereinfachung der Antragsverfahren und gezielte Förderung und Qualifizierung in Zusammenarbeit mit potenziellen Arbeitgebern.
Die Ausgaben der Jobcenter stiegen im Jahr 2025 insbesondere durch höhere Verwaltungskosten um rund 200 Millionen Euro auf insgesamt 5,25 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein erhöhter Etat für Eingliederungsleistungen in Höhe von 4,1 Milliarden Euro. Nach dem aktuellen Entwurf des Bundeshaushalts sind für 2026 Gesamtausgaben für das Bürgergeld von rund 51 Milliarden Euro geplant. In den vergangenen zehn Jahren sind die Verwaltungskosten – unter anderem durch gestiegene Löhne – insgesamt um 39 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro angestiegen.
Im Juli 2025 wurde von den Jobcentern die verpflichtende Kommunikation über das Online-Portal eingeführt. Der Erfolg dieser Maßnahme ist bislang mäßig. Viele Leistungsbezieher berichten von erheblichen technischen Problemen: fehlgeschlagene Login-Versuche, nicht funktionierende Nachrichtenübermittlung und ausbleibende Rückmeldungen. Termine beim Jobcenter sind oft nur nach wochenlangen Versuchen zu erhalten, werden kurzfristig abgesagt oder verspätet zugestellt. Auch die postalische Kommunikation dauert inzwischen deutlich länger.
Unterschiedliche Zielgruppen – unterschiedliche Herausforderungen
Eine wirksame Arbeitsmarktpolitik muss differenzieren. Zu den Leistungsbeziehern zählen unter anderem:
- Aufstocker: Rund 800.000 bis 830.000 Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit Bürgergeld beziehen.
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen: Etwa 45 % der Bürgergeldempfänger geben laut repräsentativen Erhebungen an, an psychischen oder chronischen Erkrankungen zu leiden, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
- Alleinerziehende: Eine besonders betroffene Gruppe, die häufig arbeitswillig ist, jedoch vor strukturellen Hürden wie fehlender Kinderbetreuung steht.
- Menschen mit Sprachdefiziten oder ohne Berufsabschluss, die gezielte Förderung benötigen.
Gerade diese Personengruppen werden häufig nicht individuell gefördert, sondern in allgemeine Gruppenmaßnahmen vermittelt. Diese dauern oft 8 bis 12 Wochen, ohne messbaren Integrationserfolg. Anschließend fallen die Teilnehmer bis zu einem Jahr aus der Arbeitslosenstatistik heraus, was die tatsächliche Lage am Arbeitsmarkt verzerrt.
Defizite in Beratung und Qualifizierung
Viele Leistungsbezieher berichten, dass sie keine konkreten Jobangebote, keine passgenauen Maßnahmen und keine individuelle Betreuung erhalten. Hinzu kommt, dass Jobcenter-Mitarbeiter selbst häufig nicht ausreichend geschult sind – weder im Umgang mit den Kunden noch in der aktuellen Arbeitsmarktlage oder den Förderinstrumenten. Potenziale der Leistungsbezieher werden dadurch nicht erkannt und nicht genutzt, sei es für den ersten Arbeitsmarkt oder für eine mögliche Selbstständigkeit.
Was wäre notwendig? Konkrete Lösungsansätze
Eine nachhaltige Reform sollte folgende Punkte leisten:
- Weg von ineffektiven Gruppenmaßnahmen, hin zu zielgerichteter, individueller Förderung
- Einzelcoachings statt Massenmaßnahmen – auch wenn diese zunächst höhere Kosten verursachen
- Bessere Schulung der Mitarbeiter in Beratung, Förderinstrumenten und Arbeitsmarktintegration
- Vereinfachung der Antrags- und Formularprozesse, die für viele kaum zu bewältigen sind
- Enge Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, um Qualifizierung direkt im Betrieb zu ermöglichen
- Stärkere Nutzung und Ausweitung des Qualifizierungschancengesetzes, das ein sinnvoller Ansatz ist, aber bislang zu wenig bekannt ist und genutzt wird.
Verena Thümmel
Stellvertretende Bundesvorsitzende