Am 10. Januar 2019 wurde das Urteil über die Rechtssache Wunderlich gegen Deutschland gesprochen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte das christliche Ehepaar Dirk und Petra Wunderlich, die die pädagogische Erziehung ihrer vier Kinder selbst in die Hand genommen und sich für Hausunterricht entschieden haben. Die Behörden hatten im Jahre 2013 deshalb die Kinder für drei Wochen aus der Familie gerissen und im Heim untergebracht, um die Schulpflicht durchzusetzen.

Der EGMR bestätigte damit das Urteil deutscher Gerichte und missachtet wie diese das Recht der Eltern, ihre Kinder ohne unverhältnismäßige Einmischung des Staates zu erziehen. Hausunterricht ist in mehreren europäischen Staaten erlaubt. Das Verbot in Deutschland ist ein Überbleibsel der deutschen Gesetzgebung aus dem Jahr 1919.

Seitdem hat Deutschland mehrere internationale Menschenrechtsabkommen unterzeichnet und stellt sich in Europa als Bastion pluralistischer Toleranz dar. Diese Toleranz muss auch Eltern gelten, die ihre Kinder ihren eigenen Überzeugungen entsprechend bilden und erziehen wollen. Angesichts des massiven Lehrermangels und Unterrrichtsausfalls an öffentlichen Schulen in Deutschland dürften engagierte Eltern deren Ausbildungsstandard deutlich übererfüllen. Alle Überprüfungen des Bildungsniveaus von Kindern, die zuhause unterrichtet werden, bestätigen deren überdurchschnittliche Fähigkeiten.

Bündnis C fordert die Revision der Schulpflicht in Deutschland in eine Bildungspflicht und das Recht von Eltern auf Hausunterricht für ihre Kinder.