Die Bundesregierung will ab Januar 2023 das ALG II in ein Bürgergeld überführen. Die geplante Hartz-IV-Reform verschlimmert absehbar den Personalmangel in allen Branchen und setzt falsche Signale für die nächste Generation. Bündnis C plädiert für eine bedingte Grundsicherung.

Die Agenda 2010 musste unter Bundeskanzler Gerhard Schröder gegen die sozialpolitischen Prämissen der regierenden SPD umgesetzt werden, weil der Sozialstaat in der bisherigen Ausprägung auch und vor allem aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr finanzierbar war. Der Mangel an Nachwuchs riss seitdem immer größere Lücken in die Personaldecke der Wirtschaft und zwingt spätestens seit der Corona-Krise immer mehr Branchen zu Einschränkungen ihrer Leistungen. In dieser Situation bringt das SPD-geführte Arbeitsministerium einen Gesetzentwurf für ein Bürgergeld in den Bundestag, das längere Zeiten ohne Arbeitsaufnahme und einen hohen Selbstbehalt an Vermögen erlaubt, zudem die Regelsätze und Zahlungen für Miete und Energiekosten erhöht.

Menschen können unverschuldet in Arbeitslosigkeit und Not geraten. Ein soziales Netz muss in einer humanen Gesellschaft eine Absicherung für die existenziellen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Wohnen schaffen, wie es das ALG II tut. Die immerwährende Forderung, dass sie auch Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten muss, übersieht, dass diese Teilhabe mit Pflichten für das Gemeinwohl beginnt, zu denen Arbeit gehört, und nicht mit vermeintlichen Rechten wie Kultur oder Reisen, und dass alle Sozialleistungen des Staates erarbeitet werden müssen.

Wir befürworten am Entwurf für das Bürgergeld insbesondere für junge Menschen den Vorrang für Ausbildung, wenn sie über keinen Berufsabschluss verfügen, und die Befähigung dazu. Ein Schonvermögen für selbstgenutztes Wohneigentum ist existenziell und unbegrenzt zu gewähren, um Menschen nicht in größere Armut zu stürzen und in die Abhängigkeit von Miete und staatlichem Wohngeld. Und es braucht aktuell zurecht einen Ausgleich für Inflation und Energiekosten.

Sozialleistungen dürfen sich aber nicht auf einen Betrag summieren, der wie das Bürgergeld in bestimmten Konstellationen dem Monatseinkommen einer Vollzeittätigkeit nahekommt. Die sogenannten Mitwirkungspflichten müssen wie bisher durch Leistungskürzungen untermauert sein, wenn Arbeit oder Ausbildung verweigert werden. Die Reform setzt auf mehr Vertrauen und Augenhöhe statt Sanktionen, leistet damit aber gleichzeitig Leistungsmissbrauch Vorschub. Der reklamierte menschenwürdige Umgang mit Arbeitslosen zeigt sich nicht in der Aussetzung von Forderungen, sondern in Unterstützung, um sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, statt Bittsteller beim Amt zu sein.

Die sozialdemokratische Umverteilungspolitik unternimmt mit dem Bürgergeld einen nächsten Schritt, die natürlichen Aufgaben der Familie, der zwischenmenschlichen Gemeinschaft und ihrer privatgesellschaftlichen Organe immer mehr durch den Staat und die Gesellschaft zu ersetzen. Damit wird die nächste Generation in mehrfacher Hinsicht geschädigt: Sie lernt keine Eigen- und Sozialverantwortung für ihr Umfeld. Und die ausufernden Kosten für den Sozialstaat werden mit noch mehr Schulden finanziert, die sie niemals abzahlen kann.

In der Tendenz ist das geplante Bürgergeld mit höheren Regelsätzen und weniger Mitwirkungspflichten ein Schritt in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen, das Eigenverantwortung, unternehmerische Initiative und Mitverantwortung für das Gemeinwohl immer mehr überflüssig macht. Es ist in Teilen ein Freibrief, nicht zu arbeiten, und finanziert damit gleichzeitig zerstörerische Energie wie den Klimaterrorismus, während immer weniger Menschen versuchen, die Versorgung des Landes aufrecht zu erhalten. Und es untergräbt die Würde und Kreativität des Menschen, indem es ihn in die Abhängigkeit von staatlicher Alimentierung bringt.

Die Sozialpolitik von Bündnis C sieht die Familien und nicht eine anonyme Gesellschaft autonomer Individuen als Zentrum des sozialen Gefüges. Familien sind für ihre natürliche Sozialverantwortung und gegenseitige Fürsorge zu stärken, damit die nächste Generation die Verantwortung des Einzelnen für sein Leben und für seine Angehörigen erlernt. Diese familiäre Verantwortung wird mit einer einfach strukturierten, bedingten Grundsicherung der existenziellen Bedürfnisse kombiniert, wo Einzelne und Familien unverschuldet in Not geraten.