In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 169 lehnten ihn ab. Das Gesetz zielt darauf ab, Schwangere und das Personal vor Belästigungen an Beratungsstellen zu schützen. Es gilt für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Demnach ist es untersagt, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße dagegen sollen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Obwohl es zu den geschilderten Sachverhalten bisher keinerlei Anzeigen gibt, weder von schwangeren Frauen noch seitens der Einrichtungen, wurde ein Gesetz verabschiedet, das quasi prophylaktisch Lebensrechtler mit unwahren Behauptungen unter Generalverdacht stellt und ihnen erheblich das Grundrecht auf Versammlungs- Meinungs- und Religionsfreiheit einschränkt. Es wurde einmal mehr ein Problem geschaffen statt gelöst und Unrecht zum Gesetz erhoben, während gewalttätige Angriffe auf Lebensrechtler ignoriert werden. Das Gebäude der Bundesgeschäftsstelle von Bündnis C wurde erneut von Linksextremisten mit einem Graffiti-Schriftzug beschädigt. Obwohl es ein Bekennerschreiben gibt und Anzeige erstattet wurde, hat der Staatsschutz die Ermittlungen eingestellt. Wo bleibt ein Gesetz, das Bannmeilen gegen Angriffe um Organisationen vorsieht, die das Lebensrecht verteidigen?
Durchsichtiges ideologisches Ziel der Regierungskoalition ist es, nach der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) und der nun beschlossenen Kriminalisierung von Lebensrechtlern Abtreibung als normale Gesundheitsversorgung zu etablieren – gegen jedes Naturrecht und das Lebensrecht der Kinder. Es geht den Ampel-Parteien damit nicht um die betroffenen Frauen, sondern um die Durchsetzung des eigenen ideologischen Machtanspruchs. Die juristischen Argumente gegen das Gesetz seitens CDU, CSU und AfD wurden ignoriert. Umso mehr fordern wir die jetzige Opposition auf, im Falle eines Regierungswechsels das Gesetz zurück auf die Tagesordnung zu bringen – um der Frauen, der Kinder und ihrer Familien willen.