Am 24.01.2017 fand im Thüringer Landtag eine Anhörung zur Petition „Regelung religiöser und kultureller Konflikte und Gefahren bei Sakralbauten“ (Link zur offiziellen Petition: https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1025) statt. Die Petition wurde von Bewohnern des Stadtviertels eingereicht aufgrund einer Bauvoranfrage der Ahmadiyya-Gemeinde zum Bau einer Moschee in Erfurt-Marbach. Karin Heepen hat bei der Anhörung im Landtag zum geplanten Moscheebau Stellung genommen
DOKUMENTATION der Rede
Thüringer Landtag 24.01.2017
Anhörung zur Petition
„Regelung religiöser und kultureller Konflikte und Gefahren bei Sakralbauten“
Begründung: Bauvoranfrage der Ahmadiyya-Gemeinde zum Bau einer Moschee in Erfurt / Marbach.
„Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,
sehr geehrte Besucher und sehr geehrte Vertreter der Ahmadiyya-Gemeinde,
gestatten Sie mir eingangs einige Bemerkungen zu meinem biografischen und beruflichen Hintergrund. Ich habe mehrere Jahre im Jemen gelebt und in der Entwicklungshilfe gearbeitet und das Land, die Menschen, die Kultur und unser Leben dort geliebt. Unser erster Sohn wurde in diesem ärmsten arabischen Land geboren und wir sind bis heute berührt und tief dankbar für die überaus großzügige Gastfreundschaft unserer jemenitischen Nachbarn und der Menschen überall im Land. In meinem späteren Masterstudium in Cross Cultural Leadership habe ich theoretisch reflektiert, was ich zuvor intuitiv von der Kultur und Religion verinnerlicht hatte, wo ich für einige Jahre zuhause war. Und wir haben bis heute verschiedene Beziehungen und Projekte in der arabischen Welt. Die religiösen Konflikte hielten sich zu unserer Zeit in Grenzen. Im Jemen wurde ein traditioneller Volksislam gelebt. Das Ärgste, was uns als Christen passiert ist, waren eingeworfene Fensterscheiben. Ich habe mich damals in unserer Nachbarschaft in Sana‘a sicherer gefühlt als in Deutschland.
Bis heute hat sich die Situation in der arabischen Welt leider dramatisch verändert. Zu sehen, wie gerade dieses atemberaubend schöne Land in einem Stellvertreterkrieg rivalisierender islamischer Machthaber völlig ruiniert wird, macht sprachlos. Religiöse Konflikte bestimmen weithin die politische Lage in der islamischen Welt und verheeren geradezu den Nahen Osten. In der Petition wird u. a. dieses Potenzial religiöser Konflikte und Gefahren geltend gemacht, die bei der Genehmigung für den Bau der Moschee in Erfurt Marbach zu beachten sind. Diese Konflikte sind leider Realität auch hier in Deutschland, und das nicht nur zwischen verschiedenen muslimischen Gemeinschaften und Richtungen.
Ich werde diese Konflikte nicht im Detail entfalten, sondern nur auf einen religionspolitischen Kernkonflikt eingehen, der das Verhältnis des Islam zu anderen Religionen und Ungläubigen markiert und der auch bei einer Bauentscheidung nicht außen vor bleiben kann. Dieser Konflikt ist die nicht gewährte Religionsfreiheit im Islam. Der Abfall vom Islam gilt weithin als todeswürdiges Vergehen. Selbst in relativ freien Ländern wie Jordanien, das lt. Verfassung Freiheit in der Religionsausübung gewährt, ist ein Religionswechsel nicht vorgesehen und de facto nicht möglich. Ist man von Geburt her Muslim, bleibt man es. Wird jemand Christ, verliert er oft alles: die Familie, Arbeit, Heiratsmöglichkeiten, soziale Absicherung. Wir erleben, wie Familien ihre Söhne und Töchter verstoßen, wie sie versuchen, sie mit unmenschlichen Mitteln in den Islam zurück zu zwingen, und sie nicht selten mit dem Tod bedrohen.
Auch in Deutschland sind Konvertiten in dieser Weise bedroht. Menschen, die den Islam verlassen haben, deshalb untertauchen mussten und unter Polizeischutz leben, machen darauf immer wieder aufmerksam. Man muss es als gewollte Blindheit und Taubheit bezeichnen, dass diese Stimmen von der Politik unseres Landes ignoriert werden. Stattdessen glaubt man Reformbeteuerungen europäischer Islamwissenschaftler, die nirgends in der Welt Realität sind.
Reformen in Richtung Religionsfreiheit wären wünschenswert und nötig. Aber das „Allein die Schrift“ Luthers, das das Christentum reformiert und die Freiheit des Christenmenschen hervorgebracht hat, zeitigt im Bezug auf den Koran ganz andere Auswirkungen. „Allein der Koran“ ist das Credo des IS und anderer islamistischer Richtungen, die moderate Muslime, Christen und andere Minderheiten zu Sklaven ihrer Diktion machen.
Vor diesem Terror sind auch viele Muslime nach Europa geflohen. Diese Menschen brauchen Hilfe und Halt bei uns. Um sie aber hier in Deutschland wirklich schützen zu können, muss unsere Politik die Frage beantworten:
- Wie sieht das Recht auf ungestörte Religionsausübung für eine Religion aus, die ihren Anhängern nicht die Freiheit gibt, diese Religion auch zu verlassen, und die damit die Freiheit des religiösen Bekenntnisses verletzt?
- Wie viel Freiheit räumen wir Religionsgemeinschaften ein, die Abtrünnige und Andersgläubige unter Druck setzen und schlimmstenfalls mit dem Tod bedrohen?
- Gehören Repressalien gegen Apostaten zum Recht der ungestörten Religionsausübung dazu?
Eine christliche Gemeinde, die so mit Menschen umginge, die sie verlassen, würde in Deutschland als Sekte bezeichnet und wäre ein Fall für den Staatsanwalt. Die Diskrepanz zum Grundrecht der Freiheit des religiösen Bekenntnisses ist offensichtlich.
Und deshalb wende ich mich mit dieser Frage an Sie, sehr geehrte Verantwortliche der Ahmadiyya-Gemeinde. Aufgrund der Aggression islamischer Gemeinschaften überall in der Welt gegen Christen, Ungläubige und ganz besonders gegen Apostaten vom Islam haben wir auch in Deutschland eine Vertrauenskrise gegenüber dem Islam. Zurzeit werden in Deutschland tausende Muslime Christen, weil sie die Freiheit in Jesus Christus gefunden haben und hier per Gesetz dafür nicht verfolgt oder mit dem Tod bedroht werden.
Um Ihnen als Gemeinde vertrauen zu können, brauchen wir von Ihnen das Bekenntnis, dass Sie Angehörige Ihrer Gemeinde, die das Haus des Islam verlassen, mit keinerlei Repressalien belegen. Wir brauchen Ihre Versicherung, dass Sie Mitglieder Ihrer Gemeinde in Frieden ziehen lassen, egal ob sie Christen, Juden, Heiden oder sonst etwas werden. Das ist das Gebot der Religionsfreiheit an Ihre Gemeinde wie auch an die Familien Ihrer Gemeinschaft.
Mein zweiter Appell an Sie betrifft das Minarett, das Ihre Moschee bekommen soll. Das Minarett wird bekanntlich nicht nur als Schmuckturm gesehen oder funktional für den Gebetsruf gebraucht. Minarette werden in der islamischen Welt auch als Siegeszeichen des Islam verstanden und als Symbol islamischer Herrschaft. Auch dieser Anspruch erweckt hierzulande verständlicherweise Misstrauen. Ich appelliere an Sie, als Zeichen des Friedens an die Marbacher Nachbarn und an die Menschen in Erfurt, auf das Minarett zu verzichten und damit zu signalisieren, dass Sie nicht mit einem Herrschaftsanspruch kommen, sondern dass Sie mit den Marbachern in friedlicher, gegenseitiger Nachbarschaft leben wollen. Die Ahmadiyya-Gemeinde in Augsburg hat genau das getan, um die Wogen zu glätten und den Menschen in der Stadt Frieden zu signalisieren. Die Gemeinde hat dazu bei ihrer Moschee, die in diesen Tagen eröffnet wird, auf das Minarett verzichtet.
Religionsfreiheit ist nicht nur ein Grundrecht in Deutschland, sondern zugleich Pflicht. So wie Rechte immer gleichzeitig Pflichten gegenüber anderen bedingen. Ich bitte Sie, sehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse, Rechte und Pflichten zur Religionsausübung in der Gesetzgebung und mit den Empfehlungen für den Moscheebau in eine Balance gemäß dem Grundgesetz zu bringen. Diese Balance braucht es für die Ahmadiyya-Gemeinde selbst hier in Deutschland und sie ist nötig für die Beziehungen zur Nachbarschaft der Moschee.
Vielen Dank.“
Karin Heepen
Bundesvorsitzende Bündnis C – Christen für Deutschland