Am 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag das Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Am selben Tag beriet der Bundestag erstmals die Neuregelung der Sterbehilfe, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt hatte. Ebenfalls am 24. Juni kippte das Oberste US-Gericht das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ von 1973, das Abtreibungen in den USA bis zur Geburt legalisierte. Der weltweite Kampf um den Lebensschutz verschärft sich. Wir bleiben wachsam und stehen mit Bündnis C für eine Kultur des Lebens ein.
Der Bundestag hat am 24. Juni 2022 das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde Paragraf 219a StGB, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe stellte, gestrichen. Gleichfalls wurden Urteile gegen Ärzte aufgehoben, die seit 1990 auf dessen Grundlage gesprochen wurden. Ebenfalls am 24. Juni hat das Oberste US-Gericht das Grundsatzurteil des Supreme Court „Roe vs. Wade“ von 1973, auf dessen Grundlage Abtreibungen in den USA bis zur Geburt erlaubt waren, gekippt. Die Zuständigkeit geht damit auf die Bundesstaaten über, von denen einige bereits umgehend Abtreibungen weitestgehend verboten haben. Als Reaktion darauf verabschiedete das Europäische Parlament am 7. Juli eine Resolution mit der Forderung, ein Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Damit wird das Grundrecht auf Leben in sein Gegenteil verkehrt.
Der Kampf um den Lebensschutz verschärft sich weltweit. Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch betonte die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfs, dass die Streichung des Paragrafen 219a StGB mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei. Faktisch wird mit der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aber die Tür zur Abschaffung des strafrechtlichen Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen nach § 218 StGB geöffnet. Denn wie kann Werbung zugelassen werden für Handlungen, die laut Gesetz unter Strafe stehen? In der Debatte des Bundestages ging es fast ausschließlich um das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das hat sie zurecht über ihren eigenen Körper, aber nicht über den Körper und das Leben eines heranwachsenden Kindes.
Ebenfalls am 24. Juni beriet der Bundestag erstmals die Neuregelung der Sterbehilfe, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt hatte. Drei fraktionsübergreifende Anträge wurden diskutiert und kritisiert. Patientenschützer, die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) forderten vor allem eine Stärkung der Suizidvorbeugung. Bevor eine staatlich geförderte Suizidbeihilfe in Betracht gezogen oder gar gesetzlich verankert wird, braucht es vordringlich eine Präventionsregelung. Die Entwicklungen in Belgien und den Niederlanden belegen, dass mit einer rechtlichen Regelung zur Selbsttötung die Zahl der Suizide steigt. Ein Suizidpräventionsgesetz muss eine mindeste Balance herstellen von Lebensschutz und Selbstbestimmung. Und niemand, weder eine Person oder Organisation, darf dazu verpflichtet werden, an Suizidhilfe mitzuwirken. Eine gesetzliche Neuregelung muss gewährleisten, dass nicht der Hilfe zum Sterben, sondern der Hilfe zum Leben unanfechtbar Geltung verschafft wird.
In der parlamentarischen Sommerpause werden Gesetzentwürfe für den Herbst vorbereitet. Wir bleiben wachsam, dass die Kultur des Todes in Deutschland nicht weiter um sich greift. Wo die Leitlinien einer übergeordneten Autorität, wie wir sie in den Zehn Geboten haben, nicht mehr gelten, macht sich der Mensch zum Herrn über Leben und Tod. In Bündnis C wissen wir uns dem Gott verantwortlich, der das Leben geschaffen hat und erhält. Wir verteidigen den Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod und stehen zusammen für eine Kultur des Lebens.