Der Bundestag hat am 6.11.2015 mehrheitlich dem Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zugestimmt und damit die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt.
Damit wurde die unklare Grenzziehung zwischen gewerbsmäßig verbotener und im Einzelfall erlaubter Suizidhilfe für Ärzte nicht ausgeräumt.
Ein Kommentar zur Entscheidung des Bundestages von Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht:
„Das ist ein subtiler Abschied von der Freiheit für das Leben!“
(http://www.bv-lebensrecht.de/aktuell/einzelansicht/article/das-ist-ein-subtiler-abschied-von-der-freiheit-fuer-das-leben.html)
30.10.2015
Am Freitag, den 6. November 2015 stehen vier Entwürfe für ein Gesetz zur Suizidmitwirkung zur Abstimmung im Bundestag.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutachten zu den vier Entwürfen festgestellt, dass der von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe (alle CDU) vorgelegte Entwurf zum vollständigen Verbot der Suizidmitwirkung als einziger als verfassungskonform zu bewerten ist. Neben dem vollständigen Verbot der Anstiftung und Mitwirkung zur Selbsttötung sieht er den Ausbau der Palliativmedizin und des Hospizwesens vor.
Die anderen drei Gesetzesentwürfe von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) sowie von Peter Hinze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) sind laut Gutachten der Bundestagsjuristen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.
In den Entwürfen von Brand/ Griese und Künast/ Sitte sieht der Wissenschaftliche Dienst einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes, da die Grenze zwischen gewerbsmäßig verbotener und im Einzelfall erlaubter Suizidhilfe nicht klar definiert ist. Die Entwürfe von Künast/ Sitte und Hinze/ Lauterbach überschreiten laut Gutachten die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da sie mit der ausdrücklichen Erlaubnis der ärztlichen Mitwirkung am Suizid ins ärztliche Standesrecht eingreifen, welches in die Länderkompetenz fällt.
Wir fordern alle Bundestagsabgeordneten auf, für den Gesetzesentwurf von Sensburg/ Dörflinger/ Hüppe zu stimmen und damit in Deutschland die Tür für jede Form der Sterbehilfe zu schließen!
Hier können Sie den Gesetzentwurf nachlesen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/053/1805376.pdf
Hier können Sie dieser Forderung gegenüber Bundestagsabgeordneten Ausdruck verleihen: http://www.abgeordneten-check.de/kampagnen/fuer-ein-wirksames-verbot-der-suizidmitwirkung/startseite/aktion/179826Z5605/nc/1/