Antidiskriminierungsgesetze schaffen keine Gerechtigkeit, sondern Bedrohung. Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) kehrt zudem die Beweislast um und richtet sich damit gegen die eigene Verwaltung und Polizei. Damit werden weitere rechtsfreie Räume für extremistische Gruppen in der Hauptstadt geschaffen.
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sieht ein umfängliches Diskriminierungsverbot für Behörden und Polizei des Landes vor, einen verbesserten Zugang zu Instrumenten des Diskriminierungsschutzes sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Leitprinzip. „Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.“ (§2) Bei Verstößen wird die Beweislast umgekehrt. Es muss nicht der Kläger wie in jedem anderen Rechtsgebiet den Beweis antreten, sondern der Beklagte den behaupteten Verstoß widerlegen.
Bundesinnenminister Seehofer (CSU), Polizeigewerkschaften, Beamtenbund und der Gesamtpersonalrat der Polizei haben das Gesetz scharf kritisiert. Mehrere Bundesländer kündigen an, keine Polizeieinheiten im Rahmen der Amtshilfe mehr nach Berlin entsenden zu wollen. Mit dem LADG werden Polizei und öffentlicher Dienst unter Generalverdacht gestellt, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren, und können mit ungerechtfertigten Vorwürfen überzogen werden. Kollektive Rechtsschutzinstrumente wie das einzelfall- und strukturbezogene Verbandsklagerecht räumen zudem über die Gewährleistung der Gleichbehandlung des Einzelnen hinaus Lobbygruppen unverhältnismäßige Macht ein.
Mit dem LADG wird keine Diskriminierung beseitigt, sondern die Exekutive und im Besonderen der Vollzugsdienst geschwächt und es werden damit rechtsfreie Räume geschaffen. Diese Agenda links-grüner Protagonisten hat in Berlin bereits No-Go-Areas für die Polizei und Parallelgesellschaften geschaffen, wo Selbstjustiz nach eigenen Gesetzen praktiziert wird. Die Berliner Politik macht sich mit dem LADG einmal mehr zum Erfüllungsgehilfen extremistischer Gruppen wie der Antifa, die gezielt den Rechtsstaat aushöhlen und das Gewaltmonopol des Staates ausschalten wollen. Indem der Polizei immer mehr Handhabe gegen Gewalttäter genommen wird, erhalten diese Gruppen Freiraum, ihnen nicht genehme Personen und Gruppen anzugreifen, Anarchie zu stiften und ihre ungeschriebenen Gesetze zu etablieren. Angriffe auf Sicherheitskräfte sind mittlerweile an der Tagesordnung, während Polizeigewalt in Deutschland die Ausnahme ist. Je mehr die Autorität der Exekutive demontiert wird, desto weniger erfüllt der Staat seine Funktion, Verbrechen und Gewalt im Zaum zu halten.
Diskriminierung ist eine strukturelle Ungerechtigkeit, die der Staat beheben muss, wenn Menschen aufgrund persönlicher Merkmale, die für den Sachbezug nicht relevant sind, per Gesetz ausgegrenzt und benachteiligt werden. Das war z. B. in den USA bis 1964 und in Südafrika bis 1990 mit der Rassentrennung der Fall. Hingegen regeln Artikel 3 Grundgesetz und Artikel 10 der Berliner Landesverfassung vollumfänglich, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, Herkunft, Glaube oder politischer Anschauungen benachteiligt werden darf. Schon bisher können sich Betroffene gegen Diskriminierungen auch seitens Behörden wehren bei den Verwaltungs- und Zivilgerichten.
Die Antidiskriminierungsgesetze beseitigen hingegen keine strukturelle, per Gesetz festgeschriebene Diskriminierung, sondern verbieten eine aus der persönlichen Gesinnung folgende Bevorzugung oder Benachteiligung von Menschen u. a. im Geschäftsleben. Damit werden nirgends bessere Beziehungen gestiftet, sondern Personengruppen gegeneinander in Stellung gebracht. Die Gesinnung und Handlungsweise Einzelner per Gesetz kontrollieren und sanktionieren zu wollen, erhebt den Staat zur moralischen Instanz. Ein Staat, der alle Beziehungen in der Zivilgesellschaft gesetzlich regeln will, wird totalitär und liefert der Bevölkerung Instrumente für Denunziation und Verleumdung.
Nach Artikel 1 Grundgesetz ist es die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Die gleiche Achtung jeder Person wurzelt im Menschenbild der Bibel und ist in ihrer Grundlage eine Haltung der Liebe, nicht staatlicher Verordnung. Martin Luther King, Leitfigur der schwarzen Bürgerrechtsbewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit, hat seine Mitkämpfer ermahnt: „Ich möchte, dass ihr eure Feinde liebt.“ Nicht der Hass auf die Mächtigen, sondern die Liebe, die den Hass überwindet, schafft Gleichheit und Gerechtigkeit. Eine Gesellschaft, die die Gebote Gottes verlassen hat, von denen unser Grundgesetz und Martin Luther King inspiriert waren, erlebt immer mehr Aufruhr. Gerechtigkeit und Frieden sind jedoch weder mit Verboten noch mit Gewalt zu haben. Antidiskriminierungsgesetze sind eine Fälschung verordneter Nächstenliebe, von der die Grundlage der Liebe Gottes abgeschnitten ist, die Menschen dazu befähigt. Weder Demonstrationen gegen Rassismus noch Antidiskriminierungsgesetze werden Gerechtigkeit schaffen. Gerechtigkeit ist zuerst ein Gebot an jeden Einzelnen, statt sie von anderen oder vom Staat zu fordern, ist aktive Zuwendung zu Benachteiligten, statt gegen vermeintliche Benachteiligung zu protestieren. Der Staat hat nicht Gesinnungen zu bestrafen, sondern Straftaten zu verfolgen.