Der Thüringer Ministerpräsident Ramelow will aus Schutzverordnungen Empfehlungen machen und damit die Bürger aus Verboten in die Verantwortung entlassen. Bündnis C unterstützt die Forderung nach lokalen Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von den Infektionszahlen. 

Der Thüringer Ministerpräsident wehrte sich am längsten gegen den Lockdown und die Maskenpflicht und will nun Allgemeinverordnungen baldmöglichst wieder beenden. Thüringen hat kaum noch Neuinfektionen, in Krankenhäusern werden aktuell etwa 30 an Covid-19 Erkrankte behandelt. Landkreise und Kommunen sollen ihre Verordnungen anhand der Infektionszahlen anpassen und das Land sich auf Aspekte konzentrieren, die landeseinheitlich geregelt werden müssen.

Damit handelt der Thüringer Ministerpräsident gemäß dem Subsidiaritätsprinzip. Probleme werden am passendsten dort gelöst, wo sie entstehen, und von denen geregelt, die für den Bereich die Verantwortung haben. Dem entspricht in Deutschland der Föderalismus. So wie MP Söder für Bayern aufgrund hoher Infektionszahlen vor allen anderen Ländern die striktesten Maßnahmen erließ, so hebt Ramelow die Allgemeinverordnungen des Landes aufgrund niedriger Fallzahlen als erster auf. Subsidiarität und Föderalismus dienen als Schutz vor einem übergreifenden Zentralismus der Bundesregierung. Der zeigt sich aktuell in einer weiteren allgemeinen Verordnung mit Kontaktbeschränkungen für den Privatbereich, die nicht durchsetzbar sind, es sein denn mit gegenseitiger Kontrolle der Bevölkerung, die Feindschaft sät statt Vertrauen. 

Der Kritik von Seiten der Bundesregierung wie auch aus den Nachbarländern beschwört die allgemeine Gefahr, die das Virus weiter darstellt, ignoriert jedoch die Gefahren unverhältnismäßiger Beschränkungen. MP Ramelow will die Spannung zwischen Freiheit und Sicherheit mit Vertrauen in die Verantwortung der Bürger auflösen. Die Verantwortung des Einzelnen und von Familien gebietet, niemanden fahrlässig zu gefährden und besonders im Kontakt mit Risikogruppen zu deren Schutz die eigene Freiheit freiwillig einzuschränken. Umgekehrt ist es die Eigenverantwortung gefährdeter Personen, zu ihrer Sicherheit ihre persönliche Freiheit und Kontakte zu beschränken, um sich zu schützen. Mit der Rücknahme von Verboten und Ersatz durch Empfehlungen wird Denunziation in der Bevölkerung der Boden entzogen, ebenso wie dem Widerstand einiger hundert Demonstranten und einem martialischen Polizeiaufgebot dagegen. 

Ziel der Schutzmaßnahmen war, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, was zu keiner Zeit in Deutschland der Fall war. Im Gegenteil stehen seit zwei Monaten 50 Prozent der Klinikkapazitäten leer für Corona-Patienten, die nicht kamen. Gott sei Dank. Aber medizinische Behandlung brauchen zuerst Menschen, die krank sind, und nicht die, die krank werden könnten. Einschränkungen der medizinischen Versorgung müssen ebenso begründet sein, wie Einschränkungen der Grundrechte nicht ohne hinreichende Begründung aufrechterhalten werden dürfen. 

Mit dem Virus zu leben, heißt, mit dem Risiko von Krankheit zu leben, das schon immer bestand und immer bestehen wird. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Ebenso wenig kann der Staat oder ein Gesundheitssystem ein Recht auf Gesundheit garantieren, sondern nur eine bestmögliche Behandlung, wie wir sie in Deutschland haben. Ein Staat, der für seine Bevölkerung jedes Risiko ausschließen will, muss zum Polizeistaat werden, der selbst zum Risiko wird. Und wer die Schulen erst wieder öffnen will, wenn es eine Impfung gibt, riskiert Bildung und Arbeitsfähigkeit der nächsten Generation. Beides ist ungesünder als das Virus. 

Als Christen haben wir unsere letzte Sicherheit in Gott. Unser Leben, Gesundheit und Krankheit sind nicht in der Hand des Virus oder der Regierung, sondern in der Hand Gottes. In diesem Vertrauen kann auch unsere Regierung eine verantwortliche Freiheit für ihre Bürger wiederherstellen, ohne ihr Leben zu riskieren.