Bündnis C: Urheberrecht ja – Uploadfilter, Schutzgeld und Leistungsschutzrecht nein!
Am 23. März fanden in vielen Städten Demos gegen den Artikel 13 der Urheberrechtsreform der Europäischen Union statt. Die Kritik der jungen Menschen, als auch der IT- und Digitalexperten richtet sich vor allem gegen Artikel 13 der Reform. Über die Reform wird am Dienstag, den 26. März abgestimmt werden, doch im Vorfeld wurde auf die angebrachte Kritik wenig gehört, sondern diese diskreditiert – durch den Versuch der EVP die Abstimmung vorzuziehen, oder die Bezeichnung von Kritikern als Bots durch die CDU und als Mob durch die Europäische Kommission. Letztere hat ihren Blogbeitrag auf Medium.com nach großer Kritik, auch von Parlamentariern, zurückgezogen.
Die Proteste zeigen, dass etwas grundsätzlich im Argen liegt. Die CDU schlägt einen nationalen Kompromiss vor, in dem der Artikel 13 – der kurzerhand in Artikel 17 umbenannt wurde – in Deutschland ohne Uploadfilter umgesetzt werden soll, dafür eine generelle Abgabe in einen Topf eingezahlt wird aus dem sich dann Verlage und Verwertungsgesellschaften bedienen können. Das IT-Magazin Golem bezeichnete jüngst solch ein Vorgehen als Schutzgeldzahlung, die Union als eine Art Digitalsteuer, die aber nicht an den Fiskus geht, sondern an Unternehmen. Des Weiteren hätte solch ein Vorstoß unterschiedliche Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten zur Konsequenz – wie soll ein internationales Digitalunternehmen diese unterschiedlichen Regelungen pro Land umsetzen? Die Union sollte die Reform lieber aufhalten, bevor es zu spät ist.
In der Debatte gehen vor allem zwei Dinge unter, die
Konsequenzen aus Artikel 11 – jetzt 15, und 12 – nun Artikel 16, sowie der
Schutz der kleineren Verleger und Kreativschaffenden, bspw. der YouTuber.
Die Europäische Kommission argumentiert vor allem damit, dass Großkonzerne wie
Google ungerecht mit der Kreativszene umgeht – dabei wird vergessen, dass das
neue Urheberrecht mit ihren kritischen Artikeln nicht nur für Google Anwendung
findet, sondern für alle Unternehmen, die Plattformen mit Uploadmöglichkeiten
zur Verfügung stellen.
Gegner der kritischen Artikel werden oft als Gegner des Urheberrechts dargestellt, doch dies ist nicht der Fall. Bündnis C ist für ein Urheberrecht, aber gegen die Maßnahmen, die in den besagten Artikeln gefordert werden, und die Tür zu Uploadfiltern oder Abgaben bieten, die am Ende die großen Unternehmen und Verwertungsgesellschaften begünstigen, aber nicht den kleinen Kreativschaffenden – und im schlimmsten Fall eine Rückführung zum Web 1.0 schaffen.
Eins ist sicher, Google hat als eines der wenigen Unternehmen die Möglichkeit Uploadfilter konsequent umzusetzen, auch wenn diese nicht genau funktionieren, wie KI-Experten bestätigen. Kleinere Unternehmen müssten sich diese Leistung einkaufen, ähnliches gilt auch für die Verlinkung von Presseartikeln und Ausschnitten. Sollte Google, wie in Spanien, ihre Newsplattform abschalten, sind die kleinen Verleger die Verlierer. Wikipedia verdeutlichte am 21. März wie angebracht die Kritik ist, obwohl diese selbst ausgenommen wurden, indem sie kurzerhand Wikipedia aus Protest für einen Tag abschalteten.
Unser Europaabgeordnete und Spitzenkandidat Arne Gericke spricht sich deswegen klar für Urheberecht und gegen die Reform in ihrer jetzigen Form aus, sollten Artikel 15, 16, und 17 Einzug finden.
Micha Schlittenhardt