Bundestagswahl 2025

Unser Wahlwerbespot zur Bundestagswahl 2025:

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Nachdem die amtierende Bundesregierung den Weg freigemacht hat für Neuwahlen, ist der  Wahltermin der 23. Februar 2025. 

 In 4 Bundesländern wurden Unterstützungsunterschriften gesammelt.

Bündnis C zur Bundestagswahl in Baden-Württemberg

Der Bundeswahlausschuss hat am 13. Januar die Zulassung von Bündnis C – Christen für Deutschland zur Bundestagswahl 2025 beschlossen. Für Baden-Württemberg wurde heute der Wahlvorschlag von Bündnis C bei der Landeswahlleiterin mit den erforderlichen Unterstützungsunterschriften eingereicht.

 

Bündnis C – Christen für Deutschland wird zur Bundestagswahl am 23. Februar in Baden-Württemberg wählbar sein – leider als einzigem Bundesland. „Dass wir innerhalb von fünf Wochen seit der Aufstellung unserer Landesliste für die Bundestagswahl mehr als 2400 Unterstützungsunterschriften bekommen haben, grenzt schon an ein kleines Wunder“, sagt Jürgen Graalfs, Landesvorsitzender von Bündnis C Baden-Württemberg und Spitzenkandidat für diese Wahl. „Daran zeigen sich einerseits unsere gewachsenen Strukturen und Unterstützer im Land, die jetzt Vollgas gegeben haben, damit wir auf dem Wahlzettel stehen. Auch die Behörden waren bei der Bestätigung des Wahlrechts sehr schnell und kooperativ. Anders wäre es nicht zu schaffen gewesen.“

 

Andererseits hat selbst der stärkste Landesverband von Bündnis C kaum zu hoffen gewagt, dass die Unterschriften in der kurzen Zeit zusammenkommen, zumal mit den Weihnachtstagen dazwischen. Bundesvorsitzende Karin Heepen beklagte beim Bundeswahlausschuss, wie zahlreiche Vertreter anderer Parteien, „dass die Nichtreduzierung der Unterstützerunterschriften bei diesen verkürzten Fristen eine demokratische Beteiligung der kleineren Parteien aushebelt.“ Es wäre die Verantwortung des Bundeswahlausschusses gewesen, in den Bundestag eine Änderung des Bundeswahlgesetzes für diese Bundestagswahl einzubringen zur Reduzierung der Unterschriften, wie sie 2021 während der Corona-Pandemie beschlossen wurde.  Sie mahnte auch erneut ein digitales Verfahren für die Unterstützungsunterschriften und für die Bestätigung des Wahlrechts bei den Behörden an, um alle Beteiligten von einem ausufernden Papierkrieg zu entlasten. 

 

Wir danken unserem Landesverband Baden-Württemberg und allen Unterstützern für ihren großen Einsatz in den letzten Wochen. Damit ist Bündnis C – Christen für Deutschland für die Bundestagswahl auch in den bundesweiten Wahlportalen wie Wahl-o-mat und Abgeordnetenwatch präsent.  

 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundeswahlausschuss-parteien-wahlzettel-100.html

 

Rückblick:

Wir haben alle Bundestagsfraktionen angeschrieben, wegen des vorgezogenen Wahltermins eine Änderung von § 20 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 BWahlG auf den Weg zu bringen, die die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten für die Bundestagswahl 2025 deutlich reduziert.

Eine entsprechende Klage der Familienpartei und der ÖDP bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag jedoch für die Bundestagswahl 2021 eine Reduzierung der nötigen Unterschriften.

 

Reduzierung der Unterstützungsunterschriften aufgrund verkürzter Fristen für die Bundestagswahl 2025!