Am 5. April 2017 wurde des Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett beschlossen. Am 19. Mai 2017 fand die erste Lesung im Bundestag dazu statt. Das Gesetz stellt die Entscheidung über widerrechtliche Inhalte den Betreibern der sozialen Netzwerke anheim und bedroht damit die rechtsstaatlich verbriefte Meinungsfreiheit.
Die Gesetzesvorlage zur Kontrolle der sozialen Netzwerke soll noch vor dem Sommer vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Netzwerkbetreiber sollen verpflichten werden, eigenständig zu entscheiden, welche Inhalte widerrechtlich sind, und diese unverzüglich zu löschen. Bei Nichtlöschung von rechtswidrigen Inhalten drohen hohe Strafen.
Internetdiensteanbieter können beim Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte verpflichtet werden, diese zu löschen bzw. zu sperren. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Inhalten obliegt im Rechtsstaat jedoch den Gerichten und nicht privaten Unternehmen. Vorauseilender Gehorsam aus Angst vor hohen Strafen können unter diesen Vorgaben absehbar zu willkürlichen Löschungen führen. Damit würde das Recht auf freie Meinungsäußerung durch den Staat der Macht der Netzwerkbetreiber unterstellt.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat seine Grenzen, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Und die Gesetzgebung muss einen Ausgleich verfassungsrechtlich geschützter Interessen herstellen. Meinungs- und Informationsfreiheit dürfen jedoch nicht dem Vorgehen gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte zum Opfer fallen.
Die Aufgabe eines Staates ist es zudem, Straftaten zu bestrafen, nicht Gesinnungen. Rede bewegt sich zwischen Gesinnung und Tat, ist aber noch keine Tat. Die Prüfung, ob Inhalte einer Rede strafbar oder rechtswidrig sind, setzt genaue Recherche und juristische Befähigung voraus. Wer stellt fest, was Fakenews sind, was Wahrheit und Lüge ist? Nach welchen Kriterien wird Hassrede beurteilt? Die staatliche Aufgabe der Rechtsdurchsetzung muss weiterhin den Gerichten vorbehalten bleiben und darf nicht privaten Unternehmen übertragen werden.
Hier finden Sie die Gesetzesvorlage im Wortlaut: http://www.zeit.de/digital/internet/2017-03/netzdg.pdf
Bündnis C unterstützt diese Deklaration für Meinungsfreiheit: https://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de